Gestern Abend: Ein 31-Jähriger steuerte seinen Sattelzug mit über 2,5 Promille im Blut
Nicht auszudenken, was hätte passieren können: Gestern am frühen Abend gegen 18.15 Uhr alarmierten mehrere Verkehrsteilnehmer per Notruf die Polizei, dass ein Sattelzug auf der A93 in Richtung Rosenheim fahre – und zwar mit 50 km/h und in Schlangenlinien. Der 31-jährige, ukrainische Fahrer des Sattelzugs reagierte dann beim Eintreffen der Polizei zunächst nicht auf die Anhalte-Versuche, erst ein Streifenfahrzeug der Verkehrspolizei Rosenheim konnte den Lkw stoppen.
Ein durchgeführter Alkoholtest bei dem Fahrer, der sich kaum noch auf den Beinen halten konnte, ergab über 2,5 Promille Alkohol im Blut des 31-Jährigen. Im Verlauf der folgenden Blutentnahme leistete der Mann zudem Widerstand, trat nach den eingesetzten Polizeibeamten und beleidigte diese.
Der Fahrer wurde in Gewahrsam genommen und muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten. Er hatte ein Einhandmesser bei sich.
Und, was passiert mit dem? Gar nichts
Ein deutscher Fahrer wäre seinen Führerschein los und müsste u. a. eine MPU machen. Was gilt für ausländische Fahrer? Müssen diese im Heimatland ähnliche Auflagen erfüllen? Oder dürfen sie weiterhin hier fahren, sobald die Geldstrafe beglichen ist?
Auch der ukrainische Fahrer ist seinen Schein los, in Deutschland hat er sofort Fahrverbot.
In der Ukraine gilt 0,0 Promille, also darf er dort auch nicht mehr fahren.
Führerschein aus dem EU-Ausland:
Der Führerschein kann in Deutschland für ungültig erklärt werden
Die Wiedererlangung der Fahrberechtigung in Deutschland kann an eine MPU geknüpft sein
Führerschein aus Nicht-EU-Ländern:
Ähnlich, zusätzlich kann die Fahrerlaubnis komplett aberkannt werden
Die Behörden können die Einreiseakte oder das Konsulat informieren