Für 30-Jährigen aus Bulgarien wurde bei Einreise im Landkreis Rest-Freiheitsstrafe fällig

Mit seiner Abschiebung im Februar dieses Jahres wären einem verurteilten Bulgaren die noch verbliebenen 422 Tage Haft erspart geblieben. 2020 war er wegen Vergewaltigung vom Landgericht München zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Bundespolizei hat den Mann heute unmittelbar nach seiner Einreise auf der A93 bei Kiefersfelden kontrolliert und festgenommen.

Obwohl der 30-Jährige hätte wissen müssen, dass mit seiner Rückkehr nach Deutschland die Rest-Freiheitsstrafe fällig wird, fuhr er auf der Inntalautobahn in Richtung Rosenheim.

Die Bundespolizei stoppte den Fahrer eines in Bulgarien zugelassenen Autos im Rahmen der Grenzkontrollen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich nicht nur heraus, dass er die Bundesrepublik vor rund fünf Monaten verlassen musste, sondern dass gegen ihn auch ein Haftbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft vorlag.

Demnach hat er wegen einer in der Vergangenheit begangenen Vergewaltigung eine Reststrafe von knapp 14 Monaten zu verbüßen. Das Einreisverbot war bis Februar 2031 festgesetzt worden.

Der bulgarische Staatsangehörige wurde festgenommen und zur Bundespolizei-Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Von dort aus lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein.