Nix zu rütteln an der Oberen Innstraße: Es bleibt bei der Einbahnregelung

Für die Obere Innstraße ist eine Einbahnregelung in Richtung der Landwehrstraße angeordnet worden. Das gab Bürgermeister Michael Kölbl am Dienstagabend im Zuge der Bauausschuss-Sitzung bekannt. Die Benutzung der Straße in der Gegenrichtung im Hinblick auf die geringe Straßenbreite und die problematische Einmündung in den Kaspar-Aiblinger-Platz sei nicht zu rechtfertigen.

Darum müsse im Zuge der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Verlauf der Oberen Innstraße die Einbahnregelung beibehalten werden, stellt das Stadtoberhaupt klar. Doch die Verkehrsberuhigung ist nun vom Tisch.

„Die Polizei Wasserburg hat in einer Stellungnahme zur vorliegenden Planung unter anderem darauf hingewiesen, dass im verkehrsberuhigten Bereich eine Einbahnregelung unzulässig sei. Aufgrund des Mischprinzips in verkehrsberuhigten Bereichen gibt es hier keine Fahrbahn, deshalb ist eine Einbahnstraße hier nicht zulässig“, erklärt Michael Kölbl weiter.

Mit dem Sachverhalt befasste sich sogar die Regierung von Oberbayern. Auch dort sei man der Auffassung, gleichermaßen wie bei der Polizei, dass eine Einbahnstraße nur in Bezug mit einer tatsächlichen Fahrbahn umgesetzt werden könne. Somit sei es nicht möglich, einen verkehrsberuhigten Bereich auf einer Einbahnstraße einzurichten.

Wichtig für das Anliegen in Wasserburg: Die Planungen für den verkehrsberuhigten Bereich im Verlauf der Oberen Innstraße werden unter diesen Voraussetzungen nicht mehr weitergeführt. Denn die bestehende Einbahnregelung kann aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht aufgehoben werden. Bereits im Dezember 2022 wurde das Thema im Bauausschuss behandelt. Damals sah das Gremium deutliche Gründe für eine Verkehrsberuhigung