Kreistag hat dazu heute die formale Voraussetzung geschaffen

Der Kreistag hat am heutigen Mittwoch die formale Voraussetzung dafür geschaffen, damit das 49-Euro-Deutschlandticket im Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis anerkannt wird. Es gilt bekanntermaßen ab dem kommenden Montag, 1. Mai.

Das Ticket kostet 49 Euro im Monat und ist deutschlandweit gültig.

Die Kreisräte ermächtigten den Landrat, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen.

Diese allgemeine Vorschrift regele rechtsverbindlich, dass die im Landkreis Rosenheim tätigen Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr das Deutschlandticket akzeptieren. Im Gegenzug sei in der Vorschrift auch der Ausgleich für die hierdurch entstehenden, finanziellen Nachteile für die Verkehrsunternehmen festgelegt.

Die Nutzer des Deutschlandtickets müssen aber auch wissen, dass Sonderlinienverkehre – wie die ausschließlich dem Ausflugsverkehr dienende Chiemsee-Bahn oder die Wendelstein-Ringlinie – vom Deutschlandticket ausgenommen seien.

Die Allgemeinverfügung wird noch diese Woche im Amtsblatt veröffentlicht.

Sie gilt vom 1. Mai bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Die Vorschrift basiert auf dem Muster des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und ist an die Anforderungen des Landkreises Rosenheim angepasst.

Gemäß des Bayerischen Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr sind Stadt und Landkreis Rosenheim Aufgabenträger im Nahverkehrsraum Rosenheim. In der gemeinsamen Rosenheimer Verkehrsgesellschaft stellen sie eine enge Kooperation sicher.