Grundgebühr bleibt bei sechs Euro – Gemeinderat Haag entscheidet den Erlass der Nebenkosten

Ein Stand auf dem Warenmarkt in Haag wird künftig günstiger. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Sowohl die Warenmarktsatzung als auch die Warenmarktgebührensatzung wurden in diesem Zuge angepasst.

Auf Grundlage einer Mustersatzung sollte die Warenmarktsatzung neu erlassen werden. Wesentliche Änderung sei laut Bürgermeisterin Sissi Schätz, dass Fieranten sich künftig vorab anmelden und ihre Standgebühr per Rechnung verrichten müssten. „Das Kassieren von Bargeld wird auf Überweisung umgestellt“, das sei sowohl Wunsch des Kämmerers Christian Prieller sowie Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands.

„Es ist einfacher, wenn Stände sich anmelden und per Rechnung zahlen. Dann ist das schon vor dem Markt erledigt,“ so die Rathaus-Chefin. Damit werde die Teilnahme von Kurzentschlossenen allerdings nicht ausgeschlossen, erklärte sie. Die Bezahlung der Gebühren könne trotzdem im Einzelfall nachträglich abgewickelt werden.

Bisher haben Fieranten sechs Euro pro angefangenen laufenden Meter bezahlt plus der angefallenen Nebenkosten. Mit der Neufassung der Warenmarktgebührensatzung schlug die Verwaltung vor, die Gebühren auf sieben Euro zu erhöhen. Darin sollen künftig die Nebenkosten enthalten sein. „In der Erhöhung wollen wir die Energiekosten unterbringen“, erklärte Schätz.

Klaus Breitreiner (CSU) schlug dagegen vor, die Kosten für Standbetreiber zu senken. Umliegende Orte seien günstiger und „ich sehe den Markt als Werbung für den Einzelhandel“. Mit einem geringeren Betrag hoffe er, dass mehr Fieranten sich für einen Stand in Haag entscheiden. Auch Josef Hederer (PWG) sprach sich für eine niedrigere Gebühr aus.

Der Vorschlag, die Gebühr auf vier Euro zu senken und keine Energiekosten zu verlangen, fand mit 6:11 Stimmen allerdings keine Zustimmung. Der Kompromiss von Egon Barlag (FWH), bei sechs Euro zu bleiben, allerdings ebenfalls ohne weitere Energiekosten für Standbetreiber, fand dagegen die Mehrheit mit 10:7 Stimmen. Der Beschluss wird entsprechend in der Satzung ergänzt und diese durch den Gemeinderat einstimmig erlassen.