Radler hätte schneller als erlaubt unterwegs sein können - Anzeige läuft

Auch das ist für die Polizei nicht unbedingt alltäglich: Beamte aus Rosenheim kam in der Kunstmühlstraße ein Radfahrer entgegen. Die Einsatzkräfte stellten schnell fest, dass der Lenker auffällig zügig fährt und nicht mal treten musste. Grund genug, um den Radler aufzuhalten  und den 28-jährigen Rosenheimer zu kontrollieren. Schnell war geklärt, dass ein Antrieb für das Radl angefertigt wurde und der Rosenheimer einen Akku im Rucksack geschultert hatte. So verband er mittels der Batterie inklusive Kabelstrang seinen Vorderreifen, der für einen elektronischen Antrieb sorgte.

Erste Prüfungen ergaben, dass das „Eigenbaurad“ durch den selbstentwickelten Elektroantrieb eine Geschwindigkeit von ungefähr 50 km/h erreicht.

Das Rad wurde zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Gegen den Rosenheimer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie zur Prüfung eines Verstoßes nach dem Steuerrecht eingeleitet. 

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