Auch auf dem E-Scooter ist eine Alkoholfahrt untersagt

In der Aventinstraße im Stadtgebiet von Rosenheim stoppten Beamte der Polizei einen 42-jährigen Fahrer eines E-Scooters. Grund der Kontrolle war das fehlende Kennzeichen am zweirädrigen Gefährt.

Im Rahmen der Überprüfung konnte beim Lenker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, ein Test ergab über 1,10 Promille.

Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Dem Fahrer blüht jedoch keine Anzeige wegen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, weil festgestellt werden konnte, dass das Kennzeichen kurz zuvor vom Fahrzeug gestohlen wurde.