Landratsamt informiert über Maßnahmen der Umgebung - Braucht es jetzt Überwachungszonen?

Nun ist es amtlich: Die Geflügelpest ist in der Gegend um Wasserburg angekommen. Zwar gelten bereits seit Wochen Sicherheitsmaßnahmen, doch die Bestätigung bringt weitere Betonung auf Vorsicht bei der Geflügelhaltung.

Wo wurde die Geflügelpest gefunden?

Bei einigen verendeten Tieren eines kleinen Betriebs im Bereich Wasserburg, der Hühner hält, wurde das hochpathogene Influenzavirus H5N1 festgestellt. Bestätigt hat dies nun das Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus sei zum Teil in hohen Mengen nachgewiesen worden, hieß es.

Am Freitag wurden die übrigen Tiere des Bestandes gemäß Geflügelpestverordnung gekeult. Wo genau sich der Betrieb befindet, gab das Landratsamt nicht bekannt. 

Kleiner Betrieb verlor alle Tiere

In einer Mitteilung heißt es, dass der betroffene Halter weniger als 50 Tiere hatte, und das Landratsamt Rosenheim deshalb keine weitergehenden Maßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen ausweisen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte mitgeteilt, dass von einer vorgesehenen Änderung der entsprechenden EU-Verordnung schon jetzt Gebrauch gemacht werden kann.

Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt Rosenheim ruft Bürgerinnen und Bürgern dazu auf, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Rosenheim Ende November eine Allgemeinverfügung erlassen.

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden.

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 17 vom 25. November 2022 veröffentlicht. Diese kann im Internet unter www.landkreis-rosenheim.de nachgelesen werden.