Stadt ist beim Rathaussaal nicht mehr von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen - Mieter blechen zukünftig mehr

„Eine Nachberechnung an die Mieter erfolgt aber nicht, weil es hierfür keine vertragliche Grundlage gibt“, so Kölbl. Dies gelte auch für den bereits geschlossenen Vertrag für die Vermietung am 4. Februar 2023 mit der Dacapo Münchner Kammerphilharmonie.
Als Information für alle zukünftigen Mietvertragspartner gelte, dass die bisher erhobenen Gebühren als Nettobeträge zu verstehen seien, heißt es aus dem Rathaus. Die Umsatzsteuer müsse ab 1. Januar 2023 aufgeschlagen werden. Die Gebühren wurden durch einen Hauptausschuss-Beschluss festgesetzt, nun musste nachgebessert werden.
Als Zusatz-Wissen erläuterte der Rathauschef, dass auch in Zukunft die kostenlosen Bereitstellungen des Rathaussaals weiterhin von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen seien. Örtliche Veranstalter von Konzert- oder Vortragsevents zahlen einschließlich Personalkosten sowie Reinigung einen Bruttobetrag in Höhe von 297,50 Euro, für auswärtige Veranstalter entsteht ein Betrag inklusive der Umsatzsteuer von 714 Euro. Weitere Leistungen seien ebenfalls inklusive Umsatzsteuer anzusetzen, darunter die Stromkostenpauschale, Heizkostenpauschale während der Monate Oktober bis April, Feuerwache, Breitstellung Flügel. Das Gremium des Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss einstimmig gefasst. Die Anpassung der Gebühren startet ab Januar mit den neuen Berechnungen.
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