Maßnahme gilt in der gesamten Wasserburger Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke

Am kommenden Wochenende – an Silvester und an Neujahr – ist es in der Wasserburger Altstadt verboten, „Böller“ abzubrennen. Das heißt es am heutigen Dienstag aus dem Rathaus.

Das Verbot gelte für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke. Die Fläche ist im Plan (siehe Foto) farbig hinterlegt.

Es gehe um „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung“, wie der Begriff Böller erläutert wird.

Darüber hinaus gebe es auch ein gesetzliches Verbot auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach sei das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ganz grundsätzlich verboten.