Anlagen auf Schulhaus-Dach fallen aus der Vergütung - Gemeinde übernimmt kostenlos
Auf dem Süddach der Pfaffinger Grundschule (rechts im Bild) sind zwei Bürger-Solaranlagen installiert – Nennleistung etwa 24,5 Kilowatt Peak – die Ende des Jahres sowie Ende 2027 aus der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen. In einer nichtöffentlichen Gemeinderats-Sitzung hatte das Pfaffinger Räte-Gremium beschlossen gehabt, alle gemeindlichen Gebäude im Ort Pfaffing an das Nahwärmenetz anzuschließen. Bekannt gab das Bürgermeister Josef Niedermeier öffentlich in der März-Sitzung. Hierbei wurde somit auch die kostenlose Übernahme der beiden PV-Anlagen auf dem Schuldach von der Bürger-Solarkraftwerk-Pfaffing GbR beschlossen. In der Juli-Sitzung nun wurde dem Gemeinderat dazu eine entsprechende „Übernahme-Vereinbarung“ vorgelegt.
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung werde die Umschreibung im Markenstammregister beantragt, hieß es von der Verwaltung. Es sei zu prüfen, ob die Anlage weiterhin als „Einspeiseanlage“ (Stromverkauf zu Marktpreisen) oder als „Eigenverbrauchsanlage“ betrieben werden solle. Für Letzteres, was von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, werde die entsprechende Verlegung von Stromleitungen und so weiter – im Rahmen eines sogenannten „Blackout-Konzepts“ für das Pfaffinger Gemeindezentrum – beauftragt.
Der Gemeinderat in Pfaffing genehmigte in seiner jüngsten Sitzung schließlich die „Vereinbarung über die kostenlose Übertragung der PV-Anlagen auf dem Dach des Schulhauses in Pfaffing von der Bürger-Solarkraftwerk-Pfaffing GbR an die Gemeinde“ einstimmig. Die Verwaltung wurde mit dem Abschluss der Vereinbarung beauftragt.
Schaufenster


Hinterlassen Sie einen Kommentar