Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (290)

Wenn die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurückliegt, tauchen immer wieder Fragen zu bestimmten Verkehrsregeln auf. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl wöchentlich über wichtige Vorschriften auf. Heute geht es darum, welche Fahrerlaubnisklassen Autofahrer für das Fahren mit Anhängern benötigen.

Die Regelungen zum Ziehen von Anhängern sind relativ kompliziert. Deshalb kommt bei Autofahren immer wieder die Frage auf: Welche Anhänger darf ich ziehen und welche nicht?

Grundsätzlich muss zwischen den fahrzeugtechnischen Beschränkungen und dem Fahrerlaubnisrecht unterschieden werden. Die technischen Grenzen sind in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 von Zugfahrzeug und Anhänger festgehalten. So ist bei der maximal zulässigen Anhängelast die tatsächliche Masse des Anhängers entscheidend – also wie viel der Anhänger inklusive Ladung auf die Waage bringt.

Wenn es um die Erlaubnis zum Anhängerbetrieb nach dem Führerscheinrecht geht, ist hingegen immer die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ausschlaggebend. Diese ist im Grunde ein theoretischer Höchstwert. Die zulässige Gesamtmasse (kurz „z.G.“) sagt aus, wie viel ein Anhänger in der Summe von Leermasse und Zuladung maximal wiegen dürfte. Die tatsächliche Masse liegt meist darunter, es sei denn, der Anhänger ist voll oder sogar übermäßig beladen. Abzulesen ist die zulässige Gesamtmasse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter der Ziffer F.1.

Da die technischen Grenzen immer vom Einzelfahrzeug abhängen, geht es in der folgenden Zusammenfassung ausschließlich um die benötigten Fahrerlaubnisklassen:

Alte Fahrerlaubnisklasse 3: Übertrag von CE 79 (C1E > 12.000 kg, L≤3)

Wer noch die alte Fahrerlaubnisklasse 3 erworben hat, für den ist das Ziehen von Anhängern mit dem Auto führerscheinrechtlich problemlos möglich. Vielmehr ist man sogar berechtigt, auch größere Fahrzeuge als jene der Klasse B zu fahren und ebenso größere Anhänger zu ziehen. Auch beim Umtausch des Führerscheins bleibt diese Berechtigung, zumindest wenn dies beantragt wird, erhalten. Ab dem 50. Lebensjahr muss sie alle fünf Jahre verlängert werden. Erlaubt ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 (bis 7.500 kg z.G.) inklusive eines Anhängers bis zu 11.000 Kilogramm z.G. In der Kombination darf also eine zulässige Gesamtmasse von maximal 18,5 Tonnen erreicht werden. Allerdings darf der Zug maximal drei Achsen besitzen und kein Sattelauflieger sein. Wichtig: Falls Sie den Führerschein bereits umgetauscht haben, sollten Sie prüfen, ob die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E>12.000 kg, L≤3) auch wirklich eingetragen ist. Ansonsten gelten für Sie die Ausführungen zur Klasse BE mit der Schlüsselzahl 79.06 (siehe unten).

Klasse B
Wer nach der Umstellung auf die neuen Klassen zum 1. Januar 1999 die Klasse B erworben hat, darf Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger führen, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht mehr als 3.500 Kilogramm beträgt. Um herauszufinden, ob dies der Fall ist, muss man also nur die Werte aus der Spalte F.1 aus den Fahrzeugscheinen des Autos und des Anhängers addieren.

Aber: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm dürfen immer gezogen werden. Dann darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination demnach maximal 4.250 Kilogramm betragen.

Klasse B96
Bei der Klasse B96 handelt es sich streng genommen nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse. Vielmehr wird die vorhandene Klasse B durch die Schlüsselzahl 96 erweitert. Voraussetzung ist ein Ein-Tages-Kurs in einer Fahrschule und im Anschluss die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Eine Führerscheinprüfung ist nicht nötig.

Die Schlüsselzahl 96 erweitert die Klasse insofern, als die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger immer eine zulässige Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm haben darf, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.

Klasse BE
Bei der Klasse BE handelt es sich um eine eigene Fahrerlaubnisklasse. Zum Erwerb muss ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Zudem sind fünf Sonderfahrten sowie Übungsfahrstunden vorgeschrieben. Am Ende muss eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Wer im Besitz der Klasse BE ist, darf Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm ziehen. Die Kombination aus Auto und Anhänger darf folglich in der Summe eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 7.000 Kilogramm haben.

 

BE 79.06
Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat, bekommt die Schlüsselzahl 79.06 eingetragen. Damit hat man sogar noch eine Einschränkung weniger: die zulässige Gesamtmasse des Anhänger ist nicht begrenzt. Wichtig bleibt aber natürlich, die technisch zulässige Anhängelast (tatsächliche Masse) nicht zu überschreiten.

Unser Tipp:  Das Fahren mit zu großen Anhängern ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem sollten Sie auch die technischen Grenzen immer im Auge behalten. So dürfen Anhängelast und Stützlast die zulässigen Werte Ihres Fahrzeugs nicht überschreiten. Im Zweifel sollten Sie immer noch einmal überprüfen, ob Sie einen Anhänger auch wirklich ziehen dürfen. Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch an die örtlichen Fahrschulen wenden, diese helfen in der Regel gerne weiter.

Fotos: Eggerl / Pixabay

 

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