Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (289)
Wenn die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurückliegt, tauchen immer wieder Fragen zu bestimmten Verkehrsregeln auf. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl wöchentlich über wichtige Vorschriften auf. Heute geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Blitzer in Bayern eingesetzt werden dürfen – und was Verkehrsteilnehmer dabei wissen sollten.
Wer durch sie erfasst wird, für den sind sie ein Ärgernis, gleichzeitig aber sind sie ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzer oder Beamte mit Lasermessgeräten. Die bayerische „Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung“ führt als Ziele jedweder Kontrolle entsprechend an: „Die Verkehrsüberwachung dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten zu veranlassen. Ihre Maßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhindern oder Unfallfolgen zu mindern und Behinderungen und Belästigungen im Straßenverkehr sowie sonstige vom Straßenverkehr ausgehende schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, soweit wie möglich, zu verhüten. Dabei steht die Verhinderung schwerer Verkehrsunfälle im Vordergrund“.
Wer ist für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig?
Zuständig für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist in erster Linie die Bayerische Polizei – außerhalb des Freistaats entsprechend die Landespolizei des jeweiligen Bundeslands. Gleichzeitig sind auch die Gemeinden befugt, Kontrollen durchzuführen. Sie sollen sich jedoch in der Regel auf die Überwachung des innerörtlichen Verkehrs beschränken. In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise an Unfallschwerpunkten, können Kommunen auch außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Kontrollen auf Autobahnen und ähnlichen Straßen bleiben dagegen ausschließlich der Polizei vorbehalten.
Da insbesondere kleinere Kommunen mit der eigenständigen Überwachung überfordert sind, können Sie die Aufgaben an sogenannte Zweckverbände übertragen. Diese sind nichts anderes als Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden, die kommunale Aufgaben gemeinschaftlich übernehmen und erledigen.
Welche Anforderungen an die Blitzer bestehen?
Die Messgeräte müssen bestimmten Vorgaben entsprechen und geeicht sein. Zudem müssen sie ein standardisiertes Messerverfahren ermöglichen. Beim Einsatz der Geräte müssen die Herstellerangaben und Gebrauchshinweise beachtet werden. Immer wieder wurden in der Vergangenheit Bußgeldbescheide aufgehoben, weil begründete Zweifel an den Messungen bestanden.
In Bayern ist zudem geregelt, dass eine aktive Tarnung der Blitzer nicht erlaubt ist. Sie dürfen demnach nicht durch Tarnnetze verdeckt oder in Mülltonnen oder anderen Behältern versteckt werden. Allerdings ist es sehr wohl erlaubt, die natürliche Umgebung zu nutzen und einen Blitzer beispielsweise im Bereich von Büschen zu platzieren, um ihn so weniger leicht erkennbar zu machen.
Gibt es feste Mindestabstände zu Verkehrszeichen?
Bei Mindestabständen zu Verkehrszeichen gibt es keine bundeseinheitlichen Regeln. Auch hier legen die Bundesländer die Maßgaben fest. Während Baden-Württemberg hierzu keine Regelung getroffen hat, sind in anderen Bundesländern in der Regel Abstände zwischen 100 und 200 Metern vorgesehen. In bestimmten Situationen können jedoch in den meisten Ländern auch kürzere Abstände zulässig sein.
Können bei der Überwachung Sonderrechte in Anspruch genommen werden?
Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So ist die Polizei ist von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgabe dringend geboten ist. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dabei gebührend zu berücksichtigen.
Das gilt nicht für Gemeinden, die Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung wahrnehmen. Für sie kommt, bei Vorliegen dringender Gründe, die Erteilung einer standortbezogenen Ausnahmegenehmigung (z.B. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 StVO) in Betracht.
Was ist zu tun, wenn ich geblitzt wurde?
Wer geblitzt wurde, hat zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist es, den Bußgeldbescheid anzuerkennen und das Bußgeld zu zahlen. Insbesondere, wenn es sich um kleinere Ordnungswidrigkeiten handelt und der Verstoß tatsächlich begangen wurde, sollte man diese Möglichkeit wählen und das Bußgeld fristgerecht bezahlen. So vermeidet man weiteren Ärger und insbesondere höhere Kosten.
Bestehen berechtigte Zweifel am Bescheid, kann Einspruch dagegen erhoben werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann hierbei in vielen Fällen hilfreich sein.
Unser Tipp: Blitzer und Radarfallen mögen oft als ärgerlich empfunden werden – doch sie erfüllen eine wichtige Funktion: Sie erinnern an geltende Tempolimits und sollen vorbeugend helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, fährt nicht nur entspannter, sondern kommt auch ohne unangenehme Post von der Bußgeldstelle ans Ziel.
Foto: Pixabay
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