Gewerkschaft NGG ruft zur Mitsprache auf
Im Betrieb braucht es jemanden, der dem Arbeitgeber auf die Finger schaut: Im Landkreis Rosenheim arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur rund 104.400 Beschäftigte in rund 8.030 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten im Landkreis Rosenheim haben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jeder fehlende Betriebsrat eine vertane Chance“, sagt Manuel Halbmeier von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über Überstundenkonten bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich um gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Und genauso darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden“, sagt Halbmeier. Ein Betriebsrat sei das „Sprachrohr der Belegschaft gegenüber dem Chef“, so der Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern.
Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen im Landkreis Rosenheim spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Dazu zähle etwa das Abrücken von der täglichen Höchstarbeitszeit, das Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung in vielen Betrieben im Landkreis Rosenheim haben werde, so die NGG.
„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Manuel Halbmeier. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.
Die NGG appelliert daher an die Beschäftigten der Unternehmen im Landkreis Rosenheim, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Halbmeier.
Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Rosenheim-Oberbayern bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an: region.rosenheim-oberbayern@ngg.net oder (08031) 14 030.
Schaufenster


Was für eine Panikmache.
Ich arbeite seit über 40 Jahren in einem Betrieb, der einen Betriebsrat hat.
War auch einige Jahre Vorsitzender desselben.
Meine Erfahrung: Mitarbeiter, die fleißig sind, brauchen keinen Betriebsrat.
Diejenigen, die hinter jeder „Sonderbelastung = Überstunde“ eine Bösartigkeit ihres Arbeitgebers wittern, haben es nicht kapiert.
Das Märchen, dass sich ein Betriebsrat um eine vernünftige Ausbildung und anschließende Übernahme von Azubis kümmert, kann man gerne erzählen, es bleibt dennoch ein Märchen.