Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion hatten den richtigen Riecher

Während der Kontrolle recherchierten die Polizisten, dass der Mann seinen Namen gewechselt hatte und unter seinen vormaligen Personalien ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorlag. Zusätzlich besteht für den 33-Jährigen ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge.
Weil der Mann von dem Haftbefehl wusste, den geforderten vierstelligen Eurobetrag aber nicht bezahlen wollte, hatte er nach eigenen Angaben den Nachnamen gewechselt. Er wurde zur Dienststelle gebracht und aufgrund des bestehenden Fahrverbots erneut wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Nachdem ein Bekannter den geforderten Geldbetrag bezahlt hatte, wurde der in Hessen wohnhafte Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Schaufenster

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