Zwei Fälle für die Grenzpolizei - Ein Wagen wurde beschlagnahmt

Bei zwei Fahrzeugkontrollen mussten Schleierfahnder der Grenzpolizei Raubling sowohl den Fahrer, als auch dessen Fahrzeug beanstanden. Ein Wagen wurde beschlagnahmt.

An der A8 im Gemeindebereich Raubling kontrollierte die Polizei vormittags einen Audi A4. Der Fahrer, ein 19-jähriger, deutscher Staatsangehöriger, besaß keine Fahrerlaubnis. Außerdem war der Wagen zwar zugelassen, aber die angebrachten Kennzeichen gestohlen und sie gehörten nicht zum Audi.

Die Kennzeichenschilder wurden sichergestellt und der Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung angezeigt. Zum Diebstahl der amtlichen Kennzeichen laufen weitere Ermittlungen.

Bereits am vergangenen Mittwoch um 19 Uhr hatten Schleierfahnder im Gemeindebereich Bad Feilnbach einen Audi S4 angehalten, der auf der Autobahn durch seine rasante Fahrweise aufgefallen war. Im Wagen befanden sich drei Personen. Der 22 Jahre alte Fahrer konnte – im Gegensatz zu seinen Mitfahrern – keinen Führerschein vorzeigen. Ihm war die Fahrerlaubnis vor mehr als einem Jahr unanfechtbar entzogen worden.

Wie sich herausstellte, war der junge Mann seitdem mehrfach am Steuer eines Fahrzeugs erwischt worden. Für den Audi bestand darüber hinaus kein Versicherungsschutz. Der 22-jährige Deutsche muss sich nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Traunstein beschlagnahmten die Beamten den Audi und der 22-Jährige und seine beiden Mitfahrer mussten ihre Reise anderweitig fortsetzen.

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