Abfallwirtschaft Mühldorf informiert über die richtige Nutzung der Gelben Säcke
Bei der Entsorgung über den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne kommt es vor allem auf eines an: entsorgt werden ausschließlich Verpackungen aus Kunststoff, Leichtmetall oder Verbundstoffen. Hierzu gehören beispielsweise Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons.
Gegenstände aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen, die keine Verpackungen sind, gehören hingegen nicht in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Dazu zählen beispielsweise Zahnbürsten, Gießkannen oder andere Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff. Ebenso dürfen Restmüll, Papier, Glas und Bioabfälle dort nicht entsorgt werden. Die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen wird über Lizenzentgelte finanziert, welche die Hersteller und Vertreiber beim Inverkehrbringen verpackter Produkte an die Dualen Systeme entrichten. Diese organisieren bundesweit die Erfassung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen.
Falsch befüllte Gelbe Säcke oder Gelbe Tonnen werden mit einem roten Hinweisaufkleber versehen und nicht mitgenommen oder geleert. Die enthaltenen Fremdstoffe müssen von den Abfallerzeugern aussortiert werden. Anschließend können die Gelben Säcke oder Gelben Tonnen bei der nächsten regulären Abholung erneut bereitgestellt werden.
Es wird zudem um einen sparsamen Umgang mit den Gelben Säcken gebeten. Diese sind ausschließlich für die Sammlung von Leichtverpackungen bestimmt und sollten nicht für andere Zwecke, beispielsweise zur Aufbewahrung oder zum Transport von Pfandflaschen, verwendet werden.
Für weitergehende Auskünfte steht das Team der Abfallwirtschaft telefonisch unter 08631/699-744 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft sowie in der Abfall-App zu finden.
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