66-Jähriger bleibt auf einem 5.000-Euro-Schaden sitzen - Vorfall am Tag zuvor die Ursache?
Ein Vorfall auf dem Parkplatz des ehemaligen Edeka-Marktes in Stephanskirchen bei Rosenheim: Ein 66-Jähriger sei dort am vergangenen Mittwoch von einer ihm unbekannten Frau auf der Straße angeschrien worden. Sie habe dabei ihren Unmut über die Parksituation geäußert – der Mann habe die Dame ignoriert und sei weitergegangen. Gestern nun musste der Mann am Morgen auf dem Parkplatz feststellen, dass seine beiden Fahrzeuge – ein Wohnmobil und ein Pkw – zerkratzt wurden. Der Schaden beläuft sich auf rund 5.000 Euro.
Die Polizei hat zur Aufklärung der Tat nun am heutigen Freitag folgende Fragen:
Wer hat den Vorfall am Mittwoch, 1. Juli, gegen 8 Uhr mitbekommen?
Ist jemandem die Frau bekannt?
Gab es verdächtige Personen, die sich am Mittwoch und gestern – am Donnerstag – am ehemaligen Edeka-Parkplatz aufgehalten haben?
Bitte Hinweise dazu bei der Polizei in Rosenheim melden.
Karl Ranseier
3. Juli 2026 um 8:47 Uhr - Antworten
Natürlich kein Grund, fremdes Eigentum zu beschädigen, aber ich kann den Frust der Dame schon irgendwo nachvollziehen. Geld zum Kauf eines Wohnmobils scheinen die Leute ja zu haben. Aber für einen geeigneten Stellplatz will dann keiner aufkommen. Da soll dann die Allgemeinheit herhalten und man nutzt die kostenlosen öffentlichen Parkplätze. Rechtlich bis zu einer gewissen Parkdauer in Ordnung, aber insgesamt doch eine fragwürdige Praxis. Gleiches gilt für private Anhänger, die als Dauerparker auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Machen kann man da anscheinend nichts. Sieht man ja auch an dem weißen Fahrzeug, dass mittlerweile seit über einem halben Jahr am Parkplatz bei der neuen Innbrücke steht.
Was ist das denn für eine lächerliche Argumentation? Bau dir deine eigene Straße, wenn du schon Geld für ein Auto hast und benutz nicht unsere. Leut gibts…
Karl Ranseier
3. Juli 2026 um 12:18 Uhr - Antworten
Na dann stellen Sie sich doch mal vor, Sie wohnen in einer Straße mit kostenlosen Parkplätzen. Die reichen aus, dass Anwohner, Besucher und Leute, die in der Gegend Besorgungen machen, eine Parkplatz finden, wenn sie einen benötigen. Stellen wir uns weiter vor, das kriegen Leute spitz und kommen von Auswärts und parken ihnen die Straße mit ihren Campern und Wohnanhängern zu und die Leute die in der Straße wohnen (und ggf. auch horrende Erschließungskosten gezahlt haben) können schauen, wo sie bleiben. Da möchte ich mal sehen, ob Sie dann immer noch so ruhig bleiben. Kann man ja immer wieder in den Medien lesen, was das für Ausmaße annimmt.
Der Deutsche neigt halt grundsätzlich dazu, sich an einem anderen Menschen zu stören, sobald er in der Nähe ist. Und in Wohnortnähe ganz besonders. Das hat mit dem Parkplatz im öffentlichen Raum erst einmal nichts zu tun. Es ist wie es ist, dein Eigentum endet an der Grenze. Und Parkplätze als Teil der Erschließungskosten? Ich weiß nicht so Recht, ob du mir da nicht einen Bären aufbinden willst.
Wasserburger_
3. Juli 2026 um 17:10 Uhr
Wenn es sich um eine Ortsstraße handelt, ist es tatsächlich so.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. IV der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Stephanskirchen in der Fassung aus dem Jahr 2019, sind auch die Kosten für die Parkflächen in die Erschließungskosten mit einzubeziehen.
Das heißt aber natürlich nicht, dass die Parkflächen im Eigentum der Grundstücksanlieger stehen.
Gilbert
4. Juli 2026 um 8:00 Uhr
Ha, wie krass muss man drauf sein, dass man sich in eine Satzung einliest, um Recht zu haben im anonymen Schwurbiforum?
Die Straßen werden nicht überwiegend von Fremden, sondern von den Anliegern selbst vollgeparkt, weil diese die eigentlich vorgeschriebenen Garagenplätze mit Hausrat und Müll voll stellen und für die Fahrzeuge bleibt nur noch Platz auf der Straße.
Die Beschädigung von fremdem Eigentum ist und bleibt eine strafbare Handlung und durch nichts zu entschuldigen.
Natürlich kein Grund, fremdes Eigentum zu beschädigen, aber ich kann den Frust der Dame schon irgendwo nachvollziehen. Geld zum Kauf eines Wohnmobils scheinen die Leute ja zu haben. Aber für einen geeigneten Stellplatz will dann keiner aufkommen. Da soll dann die Allgemeinheit herhalten und man nutzt die kostenlosen öffentlichen Parkplätze. Rechtlich bis zu einer gewissen Parkdauer in Ordnung, aber insgesamt doch eine fragwürdige Praxis. Gleiches gilt für private Anhänger, die als Dauerparker auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Machen kann man da anscheinend nichts. Sieht man ja auch an dem weißen Fahrzeug, dass mittlerweile seit über einem halben Jahr am Parkplatz bei der neuen Innbrücke steht.
Was ist das denn für eine lächerliche Argumentation? Bau dir deine eigene Straße, wenn du schon Geld für ein Auto hast und benutz nicht unsere. Leut gibts…
Na dann stellen Sie sich doch mal vor, Sie wohnen in einer Straße mit kostenlosen Parkplätzen. Die reichen aus, dass Anwohner, Besucher und Leute, die in der Gegend Besorgungen machen, eine Parkplatz finden, wenn sie einen benötigen. Stellen wir uns weiter vor, das kriegen Leute spitz und kommen von Auswärts und parken ihnen die Straße mit ihren Campern und Wohnanhängern zu und die Leute die in der Straße wohnen (und ggf. auch horrende Erschließungskosten gezahlt haben) können schauen, wo sie bleiben. Da möchte ich mal sehen, ob Sie dann immer noch so ruhig bleiben. Kann man ja immer wieder in den Medien lesen, was das für Ausmaße annimmt.
Der Deutsche neigt halt grundsätzlich dazu, sich an einem anderen Menschen zu stören, sobald er in der Nähe ist. Und in Wohnortnähe ganz besonders. Das hat mit dem Parkplatz im öffentlichen Raum erst einmal nichts zu tun. Es ist wie es ist, dein Eigentum endet an der Grenze. Und Parkplätze als Teil der Erschließungskosten? Ich weiß nicht so Recht, ob du mir da nicht einen Bären aufbinden willst.
Wenn es sich um eine Ortsstraße handelt, ist es tatsächlich so.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. IV der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Stephanskirchen in der Fassung aus dem Jahr 2019, sind auch die Kosten für die Parkflächen in die Erschließungskosten mit einzubeziehen.
Das heißt aber natürlich nicht, dass die Parkflächen im Eigentum der Grundstücksanlieger stehen.
Ha, wie krass muss man drauf sein, dass man sich in eine Satzung einliest, um Recht zu haben im anonymen Schwurbiforum?
Die Straßen werden nicht überwiegend von Fremden, sondern von den Anliegern selbst vollgeparkt, weil diese die eigentlich vorgeschriebenen Garagenplätze mit Hausrat und Müll voll stellen und für die Fahrzeuge bleibt nur noch Platz auf der Straße.
Die Beschädigung von fremdem Eigentum ist und bleibt eine strafbare Handlung und durch nichts zu entschuldigen.