Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gestärkt - Mitwirkungs-Pflichten

Der Gesetzgeber hat die Grundsicherung reformiert. Am kommenden Mittwoch, 1. Juli, wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld beziehungsweise der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Damit wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen gestärkt und werden die Mitwirkungs-Pflichten verbindlicher geregelt, heißt es  aus der Agentur für Arbeit in Rosenheim am heutigen Donnerstag.

In Fällen, bei denen Qualifizierungen oder Weiterbildungen für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender seien als eine direkte Vermittlung, sollen diese auch künftig ermöglicht werden.

Die individuelle Lebenslage werde durch fest verankerte Schutzmechanismen weiterhin berücksichtigt, um beispielsweise Menschen mit psychischen Erkrankungen oder
Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten zu schützen.

Die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern erfolgt ab Juli gemäß der neuen Rechtslage. Menschen im Bürgergeld-Bezug müssen nicht selbst aktiv werden.

Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird.

Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden
ist sichergestellt, so die Verantwortlichen der Behörde.

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