So genau weiß man's noch nicht, wie in der Rathaus-Sitzung gestern Abend deutlich wurde

Zündet der „Bauturbo“ in der Gemeinde Pfaffing? So genau weiß man es noch nicht, wie in der Rathaus-Sitzung um Bürgermeister Josef Niedermeier am gestrigen Abend deutlich wurde. Die Gemeinderäte sollen nun erst mal „durchschnaufen und nachdenken“ über die neuen Möglichkeiten, denn man solle ja auch „in nix einfach reinrennen“ – fasste der geschäftsführende Beamte Christian Thomas (im Bild) zusammen, nachdem er den Sachverhalt kurz vorgestellt hatte.

Seit gut einem Monat schon – dem 30. Oktober – dürfen die Kommunen Bauprojekte deutlich schneller genehmigen. Zwischen Pioniergeist und rechtlicher Bedenken beschäftigen sich nun die Gemeinden damit und Pfaffing wollte gestern zwar nicht zum Bedenkenträger werden, aber uneingeschränkte Begeisterung für die nun möglichen beschleunigten Verfahren im Wohnungsbau – die gab es nicht wirklich.

Schließlich bedeutet diese neue Chance zwar mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung – ganz besonders für den Bauausschuss, wenn ein Einvernehmen durch ihn nun den Charakter einer Baugenehmigung bekommt. Es heißt zu prüfen, ob ein Bauprojekt in städtebaulicher und umweltschutzfachlicher Hinsicht verträglich und zukunftsfähig ist. Und ob etwaige Bezugsfälle fair verlaufen im Namen der Gleichbehandlung …

Der Hintergrund: Das jetzt vom Bundesrat gebilligte Gesetz führt den neuen Paragrafen 246e im Baugesetzbuch ein. Das Kernstück: Kommunen können von Bebauungsplänen abweichen und Bauanträge innerhalb von wenigen Wochen genehmigen. Widerspricht die Gemeinde nicht innerhalb dieser Frist, gilt das Bauvorhaben automatisch als genehmigt. Bisher dauerten Bebauungsplan-Verfahren in der Regel mehrere Jahre als absolute Zeitfresser mit anderen Worten … Das genau soll sich ändern ab sofort. Weg von starren Vorschriften und alles viel viel schneller mit der Hoffnung auf: Unkomplizierter.

So jedenfalls der Plan per neuem Gesetz.

Möglich sind unter anderem Neubauten, Nachverdichtungen, Aufstockungen auf bestehenden Gebäuden sowie Nutzungsänderungen von Gewerbe- zu Wohnflächen. Die Sonderregelung ist zunächst bis 31. Dezember 2030 befristet. Als fünfjähriger Test sozusagen …

Damit die neuen Befugnisse nicht ihren Zweck verfehlen, den Wohnungsbau zu beschleunigen, sollten Kommunen aber vorbereitende Maßnahmen sorgfältig ergreifen:

Gemeinden sollten festlegen, in welchen Bereichen des Gemeindegebiets eine Abweichung zugunsten des Wohnungsbaus möglich ist. Auch kann es sinnvoll sein, abstrakte Leitlinien zu entwickeln. Diese sollten klare Kriterien dafür enthalten, unter welchen Bedingungen Abweichungen befürwortet werden. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, eine konsistente Entscheidungspraxis unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Es kann sich anbieten, die Leitlinien durch einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum Umgang mit den neuen Abweichungsbefugnissen abzusichern und zu legitimieren.

Was nicht zu übersehen ist und gestern Abend auch in Pfaffing von Christian Thomas angesprochen wurde: Die Umsetzung des „Bauturbos“ habe erhebliche Auswirkungen auf die praktische Anwendung des Schallimmissionsschutzes. Sie schaffe einen Zielkonflikt, der die Balance zwischen Beschleunigung und Sorgfalt infrage stell en könne. Auch das gelte es gewissenhaft zu berücksichtigen.

In diesem Sinne lautete gestern Abend ein Vorschlag der Verwaltung, dass der Bauausschuss in Pfaffing nun grundsätzlich die gemeindliche Zustimmung zu einem Vorhaben in Zukunft erteilen könne – das Planungskonzept sei aber zuvor mit dem Gemeinderat doch abzuklären und freizugeben.

Der Gemeinderat nahm die Informationen gestern zur Kenntnis und bekam als Hausaufgabe mit auf den Weg, sich mit dem Thema „Bauturbo“ gedanklich ganz genau auseinanderzusetzen.

Foto: Renate Drax

 

 

 

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