Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (291)
Wenn die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurückliegt, tauchen immer wieder Fragen zu bestimmten Verkehrsregeln auf. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl wöchentlich über wichtige Vorschriften auf. Heute geht es um die sogenannte „100er-Zulassung“ von Anhängern.
Eine „100er-Plakette“ auf dem Anhänger und schon darf man generell bis zu 100 Stundenkilometer (km/h) fahren? So einfach ist es leider nicht. Deshalb haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.
100 km/h nur auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Grundsätzlich gilt: Auch wenn ein Anhänger auf 100 km/h zugelassen ist, die nötigen Eintragungen gemacht sind und eine gesiegelte Plakette angebracht ist, darf damit nur auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit 100 km/h gefahren werden. Auf Landstraßen gilt also weiterhin die übliche Beschränkung für Zugfahrzeuge mit Anhänger auf 80 km/h. Auch im Ausland können abweichende Regeln gelten, über die Sie sich vor der Fahrt genau informieren sollten.
Die Zulassung ist entscheidend
Eine Zulassung auf 100 km/h erteilt die zuständige Zulassungsstelle. Voraussetzung ist, dass der Anhänger
- generell für Tempo 100 geeignet ist,
- die Reifen laut Geschwindigkeitsindex („L“) für mindestens 120 km/h ausgelegt sind und
- die Reifen nicht älter als sechs Jahre sind.
Für die Eintragung der 100er-Zulassung muss bei der Zulassungsstelle ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation (beispielsweise TÜV, DEKRA) vorgelegt werden. Sollten Sie eine Bestätigung des Herstellers besitzen, die den Anhänger als für den Betrieb mit Tempo 100 geeignet ausweist, reicht auch diese zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus.
Nach erfolgreicher Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) des Anhängers gibt die Zulassungsstelle eine gesiegelte Plakette aus. Diese muss am Anhänger sichtbar angebracht werden, wobei keine genauen Vorgaben zur Positionierung existieren.
Die 100er-Zulassung gilt, wenn der Anhänger von einem Zugfahrzeug
- mit maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gezogen wird,
- das außerdem mit einem Anti-Blockier-System (ABS) ausgerüstet ist.
Wichtig: Gewichtsverhältnisse beachten
Für die Fahrt mit 100 km/h müssen bestimmte Gewichtsverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Kriterien dafür sind, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist und ob eine Antischlingerkupplung vorhanden ist.
Entscheidend ist das Verhältnis der Leermasse des Zugfahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers. Beides findet sich in den Zulassungsbescheinigungen Teil I („Fahrzeugschein“) von Pkw und Anhänger. Die Berechnung geht folgendermaßen:
Zulässige Gesamtmasse Anhänger = Leermasse Zugfahrzeug x Berechnungsfaktor
Der Faktor ist abhängig von der Bauart des Anhängers:
- Ungebremster Anhänger: Faktor 0,3
- Gebremster Anhänger: Faktor 1,1
- Antischlingerkupplung: Faktor 1.1
- Gebremst mit Antischlingerkupplung: Faktor 1,2
- Wohnwagen: Faktor 1,0
Beispiel: Das Zugfahrzeug besitzt eine Leermasse von 1750 Kilogramm. Damit soll ein für 100 km/h zugelassener, gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung gezogen werden.
Zulässige Gesamtmasse Anhänger = 1750 Kilogramm x 1,2 = 2100 Kilogramm
Unser Tipp: Passen Sie auch nach erfolgreicher Zulassung des Autoanhängers für Tempo 100 auf, ob alle Kriterien erfüllt sind, um den Anhänger mit 100 km/h ziehen zu dürfen. Vor allem wenn sie das Zugfahrzeug wechseln kann es sein, dass Sie aufgrund veränderter Gewichtsverhältnisse nur noch mit 80 km/h fahren dürfen. Wichtig ist deshalb vorab ein Blick in die Zulassungsbescheinigungen Teil I von Anhänger und Zugfahrzeug. Auch die technischen Grenzen von Zugfahrzeug und Anhänger müssen beachtet werden. Andernfalls müssen Sie mit Bußgeldern und im schlimmsten Fall mit Punkten und Fahrverboten rechnen. Bei Fragen geben Fahrschulen und Prüforganisationen in der Regel gerne eine Auskunft.
Foto: RB
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Hinweis: In Frankreich sollte man das 100-Schild abdecken oder entfernen, damit man 130 fahren kann mit dem Anhänger.
Wie jetzt – darf ich mit meinem PKW + Anhänger 130km/h fahren?
Ja, bis 3,5to Pkw+Anhänger mein ich, müsst nochmal schauen. Aber das 100er Schild darf dann nicht zu sehen sein.