Landratsamt Rosenheim weist auf besonders hohe Waldbrandgefahr hin

Im Landkreis Rosenheim herrscht aktuell eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Das Sachgebiet ‚Öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ im Landratsamt Rosenheim weist daher darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden ein Anzünden von Daxenfeuer verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass in der Nähe von Wäldern bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglas-Effekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten nur ausgewiesene Parkplätze nutzen und die Zufahrten zu den Wäldern freihalten. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes bestehen im Landkreis Rosenheim die Gefahrenstufen vier und fünf, das bedeutet hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.

Foto: DWD

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