Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (283)

Wenn die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurückliegt, tauchen immer wieder Fragen zu bestimmten Verkehrsregeln auf. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl wöchentlich über wichtige Vorschriften auf. Heute geht es um die Regeln, die beim Fahren von E-Scootern gelten.

Für die einen sind sie ein Ärgernis, für die anderen ein beliebtes und flexibles Verkehrsmittel: Die Rede ist von E-Scootern. Während sie vor einigen Jahren noch als trendige Spielerei galten, sind sie heute nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken. Damit ein konfliktfreies und sicheres Miteinander gewährleistet wird, ist das Einhalten der geltenden Bestimmungen wichtig. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen?

Damit E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen, müssen sie einige technische Rahmenbedingungen erfüllen. Festgelegt ist unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Außerdem müssen geeignete Bremsen sowie die auch für Fahrräder vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen vorhanden sein. Erlaubt sind zudem nur Fahrzeuge, die über eine Lenkstange verfügen. Sogenannte Hoverboards, Air- oder Monowheels, die ausschließlich über Gewichtsverlagerung gesteuert werden, sind nicht zulässig. In jedem Fall muss für den E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis vorliegen.

Muss der E-Scooter versichert sein?

Ja, für die Inbetriebnahme von E-Scootern beziehungsweise Fahrzeugen nach der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese wird durch das Anbringen eines Versicherungskennzeichens, meist in Form eines Aufklebers, nachgewiesen. Wird der E-Scooter über ein Leihangebot genutzt, ist es die Aufgabe des Verleihers, sicherstellen, dass nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Immer häufiger werden E-Scooter nicht geliehen, sondern für den Privatgebrauch gekauft. Dann ist es Sache des Halters, sich um die Versicherung zu kümmern. Wichtig: Auch als Nutzer begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man mit einem nicht versicherten E-Scooter fährt. Deshalb sollte man eigenverantwortlich kontrollieren, ob ein aktuelles Versicherungskennzeichen vorhanden ist.

Brauche ich für E-Scooter eine Fahrerlaubnis?

Nein, eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung wird nicht benötigt. Zu beachten ist jedoch das Mindestalter von 14 Jahren.

Wo darf mit E-Scootern gefahren werden?

Grundsätzlich gelten hierbei dieselben Regeln wie für Fahrradfahrer. Das heißt: Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Wo dies nicht der Fall ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Nicht erlaubt ist das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Einbahnstraßen dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung befahren werden. Durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ können die Verkehrsverbote für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer aufgehoben werden. Dann gilt jedoch das Gebot der besonderen Vorsicht. Das heißt beispielsweise für die Fußgängerzone: Erlaubt ist höchstens Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen in keinem Fall behindert oder gefährdet werden – wenn nötig, muss gewartet werden.

Beispiel: In der Färbergasse dürfen auch E-Scooter-Fahrer entgegen der Einbahnstraße fahren – natürlich nur mit der entsprechenden Umsichtigkeit und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Aufgrund des Zusatzzeichens darf auch durch die Fußgängerzone gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit und der nötigen Vorsicht.

Was gilt im verkehrsberuhigten Bereich?

Hier gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Regeln wie für andere Fahrzeuge. Erlaubt ist höchstens Schrittgeschwindigkeit. Zudem muss auf Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden – im Zweifel muss man stehen bleiben und warten.

Was gilt bei Verkehrsverboten?

Verschiedene Verkehrsverbote gelten auch für E-Scooter. Dazu gehört beispielsweise das „Verbot für Radverkehr“ (Zeichen 254). Ebenso darf beim „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250) der E-Scooter nur geschoben werden.

Auch das „Verbot für Kraftfahrzeuge“ (Zeichen 260) muss von E-Scooter-Fahrern beachtet werden – sofern nicht das Zeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ das Befahren erlaubt.

Beispiel: Durch die Hofstatt darf auch mit E-Scootern am Wochenende ab 10 Uhr nicht gefahren werden. Anlieger sind davon ausgenommen.

Foto: Mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ können E-Scooter von Verkehrsverboten ausgenommen werden.

Dürfen mehrere Personen auf einem E-Scooter fahren?

Nein. Gemäß Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) gilt ein Verbot für Personenbeförderung – damit dürfen E-Scooter jeweils nur von einem Fahrer benutzt werden.

Wie sind die Regeln in Bezug auf Alkohol?

In Bezug auf Alkohol gelten bei E-Scootern dieselben Regeln wie beim Autofahren. Denn: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Ab 0,5 Promille Blutalkohol werden 500 Euro Bußgeld fällig. Außerdem werden zwei Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen und ein Monat Fahrverbot verhängt. Ab 1,1 Promille ist der Tatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr erfüllt. In der Regel folgt eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis inklusive einer Sperrfrist für die Neuerteilung und möglicherweise die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze.

Unser Tipp: Wie immer im Straßenverkehr, so gilt auch beim Fahren mit E-Scootern der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht. Deshalb sollte man nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Abstellen von E-Scootern immer darauf achten, niemand anderen zu behindern oder sogar zu gefährden.

Fotos: Pixabay / Eggerl

 

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