Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (281)

Wenn die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurückliegt, tauchen immer wieder Fragen zu bestimmten Verkehrsregeln auf. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl wöchentlich über wichtige Vorschriften auf. Heute geht es darum, welche Regeln für die sogenannte Hauptuntersuchung gelten und welche Pläne die EU diesbezüglich hat.

Vor wenigen Tagen wurden Pläne der EU-Kommission bekannt, Änderungen an der Richtlinie 2014/45/EU vornehmen zu wollen. Demnach soll für Pkws, die älter als zehn Jahre sind, künftig eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben sein. Bisher gilt dafür eine längere Frist. Wenngleich unklar ist, wie konkret die Pläne bereits sind, regte sich umgehend Kritik an dem Vorhaben. Wir haben die Diskussion zum Anlass genommen, die wichtigsten Informationen zur HU zusammenzufassen.

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Die HU ist eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile von Fahrzeugen. Geprüft werden unter anderem das Fahrwerk, die Bremsen, die Räder und Reifen, Rahmen und Karosserie, die Auspuffanlage, die Lenkung, die Beleuchtung sonstigen elektrische Anlagen sowie Scheiben und Spiegel. Zudem wird überprüft, ob die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung wie Warndreieck, Verbandkasten und Warnweste vorhanden ist.

Ziel ist der Untersuchung ist es, die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?

Die Abgasuntersuchung ist ein Bestandteil der HU und überprüft, ob die Abgaswerte des Fahrzeugs innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte liegen. Dabei wird die Funktion der Abgasreinigungsanlage kontrolliert. Seit 2010 ist die AU fester Bestandteil der HU.

Welche Fahrzeuge müssen in welchen Abständen zur HU?

Die Fristen für die Hauptuntersuchung variieren je nach Fahrzeugtyp:

  • Pkw: Erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung, danach alle 24 Monate
  • Motorräder: Alle 24 Monate
  • Anhänger bis 750 kg: Erstmalig nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
  • Anhänger über 750 kg: Alle 12 Monate
  • Taxis und Mietwagen: Alle 12 Monate
  • Lkw über 3,5 t und Busse: Alle 12 Monate

Wo kann ich sehen, wann mein Fahrzeug wieder zur HU muss?

Den nächsten HU-Termin können Sie an der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen ablesen:

  • Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr an.
  • Die Zahl ganz oben zeigt den Monat der Fälligkeit.

Foto: Bei diesem Pkw wird die nächste Hauptuntersuchung im Oktober 2026 fällig.

Zusätzlich ist der Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Was passiert, wenn die Frist für die HU überschritten wird?

Das Überziehen der Hauptuntersuchung (HU) kann unterschiedliche Konsequenzen haben, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung:

  • Bis zu 2 Monate: In der Regel keine Sanktionen.
  • Mehr als 2 bis 4 Monate: Verwarnungsgeld von 15 Euro.
  • Mehr als 4 bis 8 Monate: Bußgeld von 25 Euro.
  • Mehr als 8 Monate: Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Für Fahrzeuge, die einer Sicherheitsprüfung unterliegen (z. B. Lkw über 3,5 Tonnen, Busse), gelten strengere Regelungen:

  • Bis zu 2 Monate: Verwarnungsgeld von 15 Euro.
  • Mehr als 2 bis 4 Monate: Bußgeld von 25 Euro.
  • Mehr als 4 bis 8 Monate: Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister.
  • Mehr als 8 Monate: Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Zusätzlich wird bei einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt, die etwa 20 % teurer ist als die reguläre HU.

Gut zu wissen: Seit 2012 erfolgt keine Rückdatierung der HU-Plakette mehr. Das bedeutet, dass die neue Plakette ab dem tatsächlichen Prüftermin für die nächsten 24 Monate gültig ist, unabhängig davon, wie lange die Frist überschritten wurde.

Aber Achtung: Bei einem Unfall mit abgelaufener HU kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei einer fristgerechten HU erkannt worden wäre.

Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung sollte deshalb immer eingehalten werden – nicht nur um sich Ärger zu ersparen, sondern vor allem um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Fazit: Die Haupt- und Abgasuntersuchung soll sicherstellen, dass von den im öffentlichen Verkehr bewegten Fahrzeugen keine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sowie die Umwelt ausgeht. Je nach Gefährdungspotenzial gibt es bereits heute unterschiedliche Fristen für die Untersuchungen.

Ob sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag durchsetzen kann, für ältere Fahrzeuge, die bisher alle zwei Jahre zur Untersuchung müssen, eine jährliche Inspektion vorzuschreiben, ist fraglich. Zuvor müssten erst das EU-Parlament sowie die EU-Staaten zustimmen. Da bereits jetzt von unterschiedlicher Seite Widerstand erkennbar ist und auch Zweifel am Sinn einer verschärften Regelung bestehen, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Bis zu einer Entscheidung gelten die bisherigen Fristen jedenfalls fort.

 

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