Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (280)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es darum, was beim Fahren mit Fahrradträgern, Dachboxen und Co. zu beachten ist.
In den Osterferien nutzen viele die freien Tage für Ausflüge, Kurztrips oder den Start in den Frühjahrsurlaub. Dabei wird das Auto oft voll beladen: Fahrräder auf dem Heckträger, Gepäck auf dem Dach oder der Kinderwagen im Kofferraum. Was praktisch klingt, bringt aber auch besondere Pflichten für Autofahrer mit sich. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit zusätzlicher Ladung unterwegs sind.
Fahrradträger: Sicherheit vor Fahrtantritt prüfen
Fahrradträger fürs Heck oder Dach sind beliebt – doch sie müssen richtig montiert und beladen sein. Wichtig ist, dass die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung und die Zuladungsgrenze des Fahrzeugs eingehalten werden. Lose Spanngurte, schlecht gesicherte Räder oder ein schief sitzender Träger können zu gefährlichen Situationen führen. Vor Fahrtbeginn sollten alle Teile festsitzen und der Zustand der Beleuchtung und des Kennzeichens überprüft werden – beides muss trotz Träger gut sichtbar sein.
Dachbox und Dachgepäck: Auswirkungen auf Fahrverhalten beachten
Wer mit Dachbox oder -träger unterwegs ist, verändert das Fahrverhalten seines Autos spürbar. Der Schwerpunkt des Fahrzeugs wandert nach oben – das macht sich besonders bei Kurvenfahrten, Bremsmanövern oder Seitenwind bemerkbar. Achten Sie auf sorgfältiges Verstauen, eine gleichmäßige Verteilung des Gewichts und schließen Sie die Box stets gut ab. Nicht vergessen: Die Höhe des Fahrzeugs verändert sich – etwa an Parkhaus- oder Garageneinfahrten.
Augen auf bei der Ladung: Die Sicht darf nicht beeinträchtigt werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden […]“ (§23 Abs. 1 StVO).
Daraus folgt: Beim Einladen der Koffer und sonstigen Dinge ist darauf zu achten, dass eine einwandfreie Sicht weiterhin gewährleistet bleibt. Darüber hinaus gelten die sonstigen Regeln der Ladungssicherung.
Demnach müssen alle Gegenstände im Innenraum so verstaut werden, „dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“ (§22 Abs. 1 StVO). Die korrekte Sicherung ist eine wichtige Maßnahme für die eigene Sicherheit – denn bei Unfällen können lose Gegenstände zu gefährlichen Geschossen werden.
Unser Tipp: Wer mit zusätzlichen Trägersystemen unterwegs ist, sollte langsamer fahren, mehr Abstand halten und vorausschauend planen – gerade bei langen Fahrten oder hohem Verkehrsaufkommen in den Ferien. So kommen Sie und Ihre Mitreisenden sicher und entspannt ans Ziel.
Foto: Pixabay
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