Bürgerinitiative „Rettet die Kampenwand" vermeldet Erfolg - Betreiber der Seilbahn gibt Vorhaben dennoch nicht auf

Das Verwaltungsgericht hat gestern die Genehmigung für den Neubau der Kampenwandbahn aufgehoben hat. Das teilt die Bürgerinitiative „Rettet die Kampenwand“ mit. „Die Aufhebung markiert einen bedeutenden Erfolg für die Natur und die Umwelt. Viele der Argumente, die wir gegen den Neubau vorgebracht haben, wurden durch dieses Urteil bestätigt. Es verdeutlicht zudem, dass Bürgerinitiativen und Naturschutzvereine, die Hand in Hand arbeiten, in der Lage sind, scheinbar bereits von Gemeinden und Verwaltungen getroffene Entscheidungen doch noch zu revidieren“, so die Sprecher der Initiative, Wera Rall und Prof Dr. Peter Weimann. Der Betreiber der Bahn sieht seine Rechtsposition hingegen vom Gericht im Grundsatz bestätigt. „Die Kampenwandseilbahn hält auch nach dem jüngsten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts an ihren Plänen zur Erneuerung der Bahn fest“, heißt es von Seiten des Betreibers.

„Das Gericht sieht die angegriffene Genehmigung des Landratsamtes Rosenheim zwar im forstrechtlichen Teil als zu unbestimmt an, hat das Vorhaben der Erneuerung der Kampenwandseilbahn aber nicht gänzlich in Frage gestellt. Die festgestellte Unschärfe der neuen Genehmigung kann und muss nunmehr beseitigt werden,“ so Eric Zbil, Geschäftsführer der Kampenwandseilbahn GmbH.

Das Gericht wirft dem Landratsamt Rosenheim vor, dass die Genehmigung nicht eindeutig erkennen lasse, ob Naturwaldfällungen erforderlich werden. Die Lage und Länge der Trasse der neuen Seilbahn ist identisch mit der bestehenden, jedoch benötigt die neue Seilbahn eine um beidseitig jeweils etwa 2,5 Meter breitere Trasse als die bestehende. Diese Trassenverbreiterung war bereits 2017 genehmigt worden. Im Dezember 2020 hatte jedoch der Freistaat Bayern mit dem Naturwald eine neue zusätzliche Schutzkategorie eingeführt. Damit wurden auch Waldflächen in der Nähe der Trasse der Kampenwandseilbahn unter Schutz gestellt. Dem Gericht fehlt nun die Bestimmtheit, dass auch die neue Trassenbreite die neu ausgewiesenen Naturwaldflächen schont.

„Die Kampenwandseilbahn kann belegen, dass die mit verbindlichem Lageplan vom 22. April 2016 dargestellte künftig erweiterte Seilbahntrasse auf ihrer ganzen Länge keinen im dortigen Bereich ausgewiesenen Naturwald berührt,“ so Zbil. „Damit lässt sich auch diese Hürde erfolgreich aus dem Weg räumen.“

Nicht beanstandet hat das Gericht die Übereinstimmung des Erneuerungsbaus sowohl mit dem Bergwaldbeschluss des Bayerischen Landtages aus dem Jahre 1984 als auch mit der Alpenkonvention. Beim Schutz des Birkwilds hat das Gericht auf das Besucherlenkungskonzept verwiesen, das Teil der Genehmigung ist, und dieses Konzept bestätigt. „Das Gericht hat nach unserem Verständnis somit keinen der naturschutzrechtlichen Aspekte, die der BN-Bayern angegriffen hat, als durchgreifend angesehen, sondern allein auf die rechtstechnische Unbestimmtheit abgestellt“, so Zbil, „die bereits im Jahr 2017 erteilte Genehmigung zum Erneuerungsbau hat weiterhin Bestandskraft.“

Die Kampenwandseilbahn wird die schriftliche Urteilsbegründung und die Stellungnahme des beklagten Landratsamtes nunmehr analysieren, um mit dem Landratsamt die nächsten Schritte abzuwägen.

Foto: H. Reiter