Entdeckung der Bundespolizei im Landkreis - Fahrer wegen Geldfälschung verurteilt

 

Bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei in Kiefersfelden war es zu einer nicht alltäglichen Entdeckung gekommen: In einem aus Österreich stammenden Pkw mit rumänischer Zulassung fanden die Beamten – an verschiedenen Orten im Fahrzeug verstaut – mehr als 62 Kilogramm Zwei-Euro-Münzen. Auffällig waren ungewöhnliche Prägemerkmale auf den Münzen, weshalb zum damaligen Zeitpunkt – Ende April – eine mögliche Entwertung derselben angenommen worden war. Ebenso bemerkenswert war die ursprüngliche Erklärung des mittlerweile 33-jährigen Fahrers, der vorgab, die Behältnisse mit den 62 Kilogramm Münzgeld neben einem Mülleimer auf einem Parkplatz bei Verona gefunden zu haben. Der Wert des Münzgeldes wird auf rund 15.000 Euro geschätzt.

Unter Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität („Traunsteiner Modell“) übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen – zunächst wegen des Verdachts der Geldwäsche. Bei diesen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Münzen ursprünglich entwertet und als Metallschrott verkauft worden waren, bevor sie rechtswidrig wieder begradigt wurden, um Verkaufsautomaten über den tatsächlich nicht mehr vorhandenen Zahlungswert zu täuschen.

Da der kontrollierte Fahrer des Pkw dies wusste und er auch mit entsprechender Täuschungsabsicht handelte, wurde er Ende August 2023 durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim wegen Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bei der rechtlichen Würdigung folgte das Amtsgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein. Maßgeblich für die Strafaussetzung zur Bewährung waren laut Urteilsbegründung insbesondere das straflose Vorleben des Angeklagten, sein in der Hauptverhandlung abgegebenes vollumfängliches Geständnis und die erlittene Untersuchungshaft von etwas mehr als vier Monaten. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft am heutigen Dienstag.

Da die sichergestellten Münzen der Einziehung unterliegen, wurden Experten des Bayerischen Hauptmünzamtes hinzugezogen, mit deren sachverständiger Beratung die Münzen letztlich vor wenigen Tagen Ende Oktober bei der Bundesbank ordnungsgemäß entwertet („decoiniert“) wurden. Der übrig gebliebene Metallschrott wurde weiterverkauft, der Erlös durch die Staatskasse vereinnahmt.

Foto: Zollfahndungsamt München / Presse Polizei