Trotz doppelter Förderung Gemeinde nur um einfachen Zuschuss gebeten

Der Freistaat Bayern hat seine Vereinsförderung verdoppelt und zwar von einem Faktor 0,29 auf o,6 Prozent. Und trotzdem haben die  Sportler im ASV Rott einen gemeindlichen Zuschuss zur Übungsleiter-Pauschale nun aktuell nur nach dem alten Faktor o,3 beantragt. Bürgermeister Daniel Wendrock war darüber erfreut. „Ein sehr fairer Antrag“, sagte er jetzt in der jüngsten Rathaus-Sitzung des Gemeinderates. Dieser stimmte dem Zuschuss ohne Diskussion und ohne Gegenstimme zu.

Mit Bescheid von Ende August hatte das Landratsamt Rosenheim auch dem ASV Rott eine pauschale Sportbetriebsförderung bewilligt. Hier in Höhe von 22.718,40 Euro sowie einen Energiepreiszuschuss in Höhe von 9.087,36 Euro.

Das heißt: Damit hat der Freistaat Bayern die Vereinspauschale im Vergleich zum Vorjahr von 0,29 auf 0,6 (doppelte, stattliche Förderung) erhöht und zusätzlich einen Energiepreiszuschuss von 0,3 je Mitgliedereinheit gewährt. Mehr Informationen dazu weiter unten im Text …

Entsprechend dem Antrag des ASV Rott – und zwar aus dem ehemaligen, nicht verdoppelten Faktor der Förderung – errechnet sich ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 9.087,36 Euro von Seiten der Gemeinde.

Um die Folgen der Energiekrise für bayerische Sport- und Schützenvereine abzufedern, wird aktuell durch die Kreisverwaltungsbehörden die sogenannte verdoppelte Vereinspauschale ausbezahlt.

Im vergangenen November 2022 hatte die bayerische Staatsregierung auf Initiative der CSU-Fraktion die Verdoppelung der Vereinspauschale beschlossen. „Die Sport- und Schützenvereine in Stadt und Landkreis Rosenheim erhalten dadurch 2023 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro“, bestätigte der Landtagsabgeordneter Klaus Stöttner.

Klaus Stöttner ergänzt: „Die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale ist ein kraftvolles Zeichen in schwierigen Zeiten: Sie ist eine unbürokratische und flächendeckende Fördermaßnahme, damit die Vereine in Bayern die Herausforderungen der Energiekrise meistern können. Rund 42 Millionen Euro stehen damit bayernweit Sport- und Schützenvereinen zur Verfügung.“

Insgesamt sei es nach 2020 und 2021 bereits das dritte Mal, dass die Vereinspauschale verdoppelt werde. „Vereine sind das Herzstück unseres sozialen Gefüges und von unschätzbarer Bedeutung für Kinder, Jugendliche und die gesamte Gesellschaft. Es ist unser erklärtes Ziel, dass kein Verein aufgrund zu hoher Energiekosten schlie-ßen muss“, so der Rosenheimer Stimmkreisabgeordnete fest.

Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Als Berechnungsgrundlage dafür dient die Mitgliederzahl, wobei Kinder, Jugendliche und behinderte Vereinsmitglieder zehnfach gewichtet werden. Zudem wird auch die Anzahl von Trainern und Übungsleiterlizenzen berücksichtigt.