Vorschulkinder und Erstklässler erhalten einen Gutschein über 50 Euro

Schwimmen ist unverzichtbar zur Unfallprävention und zur Sicherheit der Kinder – gleichzeitig ist die Schwimmfähigkeit für Kinder auch essenziell für ihre Gesundheit, die sozialen Interaktionen sowie ein weiterer wichtiger Baustein für ihre Sport- und Freizeitgestaltung. Deshalb führt das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration in diesem Jahr das Schwimmförderprogramm „Mach mit-Tauch auf“ für Kurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ fort. Das meldet das Landratsamt Rosenheim.

Für das Schul- und Kindergartenjahr 2023/2024 erhalten alle Vorschulkinder und Erstklässler einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Den Gutschein erhalten die Kinder in ihrer Kindertageseinrichtung, der schulvorbereitenden Einrichtung oder in der Grund- oder Förderschule. Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, können die betroffenen Eltern mit dem eingestellten Antragsformular beim Landratsamt Rosenheim einen Gutschein beantragen. Das Formular finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes unter www.landkreis-rosenheim.de.

Die Kursanbieter selbst  erhalten einen Zuschuss, soweit sie ihre Kursgebühren um den Gutscheinbetrag ermäßigen. Der entsprechende Antrag wird direkt beim BLSV eingereicht oder beim Landratsamt Rosenheim. Einen Antragsvordruck finden Interessierte ebenfalls auf der Webseite des Landratsamtes Rosenheim.

Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie auf der Projektwebseite des Ministeriums unter mach-mit-bayern.de.