49 Kinder aus 44 Familien begleitet - Rundum positive Bilanz

Die Antragstellung richtet sich an das Kreisjugendamt oder an den Bezirk Oberbayern. Mit der gesetzlichen Änderung wird das Ziel der Zusammenführung der beiden Sozial Gesetzbücher und damit „Hilfen aus einer Hand“ verfolgt. „Die Verfahrenslotsen sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum inklusiven Jugendamt“, betonte Kreisjugendamtsleiterin Sabine Stelzmann.
Die Verfahrenslotsen haben vielfältige Aufgaben. Sie unterstützen und bieten Orientierung im vorhandenen Leistungssystem, sie begleiten junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung geltend zu machen. Ein Blick in die Zahlen des ersten Halbjahres zeigte, dass es zum Großteil um Kinder zwischen drei und zehn Jahren geht – die Hauptthemen betreffen hierbei die Suche nach einem Kita-Platz, einem Schulplatz oder einer Schulbetreuung sowie einer Nachmittagsbetreuung. Eine weitere große Gruppe der Beratungen nehmen die 18- bis 21-Jährigen ein, wobei hier besonders die beruflichen Perspektiven im Vordergrund stehen.
Im Landkreis Rosenheim übernehmen diese Aufgabe Janna Miller, Doris Woytinnek und Tobias Stumpf. Landrat Otto Lederer bedankte sich für die wichtige Arbeit und wünschte den Verfahrenslotsen weiterhin alles Gute und viel Erfolg, um „ein Jugendamt für alle“ zu etablieren.
Die Verfahrenslotsen im Landkreis Rosenheim sind im Kreisjugendamt, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, Telefon 08031/392 2464, E-Mail: verfahrenslotsen@lra-rosenheim.de erreichbar.
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