Kinderschutzbund: Zahl der „begleiteten Umgänge" nach Trennung steigt und steigt

Wenn die Eltern sich trennen, trifft es die Kinder besonders. Bei der Jugendhilfemaßnahme „Begleiteter Umgang“ geht es darum, den Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil sicherzustellen und kindgerecht durchzuführen. Im Jahr 2022 hat der Kinderschutzbund in Stadt und Landkreis Rosenheim mehr als 100 (!) Familien bei diesen Umgangskontakten unterstützt und aufgrund der steigenden Zahlen neue, sogenannte „Umgangsbegleiterinnen“ ausgebildet.  

„Ihr könnt Euch trennen, aber nicht von mir“, das erwarten Kinder nach einer Trennung der Eltern.

Dass das nicht immer reibungslos vonstattengeht, zeigt ein Blick auf den Jahresbericht des Kinderschutzbundes Rosenheim:

Seit Jahren steigt die Anzahl der begleiteten Umgänge an.

Im Jahr 2022 unterstützte der Verein sogar mehr als 100 Familien aus Stadt und Landkreis Rosenheim bei den Kontakten des Kindes zum getrenntlebenden Elternteil. Folgerichtig schulte der Kinderschutzbund neue Umgangsbegleiter:innen, die die Treffen der Kinder mit Eltern oder Großeltern begleiten.

„Der Kinderschutzbund berät und unterstützt getrennte Eltern oder andere Bezugspersonen dabei, nach einer Trennung den Übergang in eine neue Lebensform zu gestalten. Ziel ist dabei unter anderem, im besten Interesse des Kindes den Kontakt und die persönlichen Beziehungen zu den Kindern aufrechtzuerhalten, auch unter schwierigen Bedingungen“, erklärt Magdalena Restle, Bereichsleitung für den Landkreis Rosenheim. „Dazu setzen wir in Rosenheim und Wasserburg eine ganze Palette unterschiedlicher Angebote um – wie begleiteten Umgang und Besuchscafé“.

„Begleiteter Umgang ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontakts zwischen dem Kind und der nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen. Wir unterstützen im Auftrag des zuständigen Jugendamtes oder Familiengerichts die beteiligten Eltern dabei, eine selbständige und eigenverantwortliche Gestaltung der Besuchskontakte zu finden“,

erklärt Renate Plesch, langjährige Leitung dieses Bereichs.

„Der Begleitete Umgang stellt einen fachlichen Rahmen für die Eltern-Kind-Kontakte bereit, die sonst nicht zustande kommen würden oder die im Interesse des Kindes ohne diese Begleitung vielleicht auch nicht zustande kommen sollten. Die Elternberatung stellt neben den begleiteten Umgangskontakten dabei einen wesentlichen Baustein dar.“

„Unseren Erfahrungen nach kommt ein begleiteter Umgang in Betracht, wenn dadurch Ängsten von Kindern oder Eltern begegnet werden kann, bisher noch kein Kontakt zwischen Kind und (Groß-)Elternteil bestand oder wenn Bedenken im Hinblick auf die Person des Umgangsberechtigen bestehen. Das können zum Beispiel Zweifel an einem kindgerechten Umgang sein, Bedenken bezüglich der Erziehungsfähigkeit oder wenn Vernachlässigung, Gewalt, psychische Probleme oder ein Missbrauchsverdacht im Raum stehen. In jedem Fall wird vor Aufnahme der Maßnahme in Absprache mit Eltern und Jugendamt abgewogen, ob der begleitete Umgang die geeignete Maßnahme darstellt,“ führt Barbara Heuel, pädagogische Fachkraft beim Kinderschutzbund, weiter aus.

Mit dem Besuchscafé stellt der Kinderschutzbund getrenntlebenden Eltern zusätzlich eine einfache Möglichkeit zur Verfügung, Umgangskontakte durchzuführen, ganz ohne Antrag bei Jugendamt oder Familiengericht.

In den kindgerecht ausgestatteten Räumen in Rosenheim und Wasserburg können die Kinder in lockerer Atmosphäre Zeit mit dem getrenntlebenden Elternteil verbringen. Dazu ist allerdings ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern bzw. eine gute Beziehung zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil Voraussetzung. Zwei UmgangsbegleiterInnen stehen bei Bedarf als Ansprechpartner für Terminabsprachen oder die Regelung kleinerer Anliegen zur Verfügung – eine intensive Elternberatung erfolgt hier nicht.

„Wir freuen uns sehr, dass wir unseren bewährten Mitarbeiterstamm – einige der Umgangsbegleiterinnen sind schon seit mehr als 25 Jahren in diesem herausfordernden Arbeitsbereich tätig – durch die neue Schulung erheblich aufstocken konnten. So können wir die Abdeckung der wöchentlichen Dienstzeiten in den beiden Besuchscafés als auch die hohe Flexibilität beim begleiteten Umgang weiterhin aufrechterhalten“, ist sich das Team des Kinderschutzbundes einig.

Weitere Informationen zu begleitetem Umgang und Besuchscafé beim Kinderschutzbund unter

www.kinderschutzbund-rosenheim.de.

Foto: Kinderschutzbund / Marianne Guggenbichler