Nach Antrag der „Linken": Landkreis sieht keine Verwertungs- oder Beseitigungspflicht

Die Parteien und Wählergruppen müssen sich im Landtags-Wahlkampf selbst um die Entsorgung von sogenannten Hohlkammer-Wahlplakaten aus Polypropylen kümmern. Einen Antrag der Gruppierung „Die Linke“, mindestens einen Wertstoffcontainer dazu aufzustellen, lehnte der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität ab.

Landrat Otto Lederer hatte unter anderem argumentiert, dass es für den Landkreis Rosenheim als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hier keine Verwertungs- oder Beseitigungspflicht gibt. „Es handelt sich um gewerblichen Müll, der auch vom Verursacher zu beseitigen ist.“ Auch sei die kostenlose Sammlung und Entsorgung aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

Das Landratsamt widerspricht zudem einem Argument im Antrag der „Linken“. Kostendeckende Erlöse seien allein durch den Verkauf der gesammelten Hohlkammerplakate nicht zu erzielen, hieß es seitens der Behörde.

Alternativ wurden die Parteien und Wählergruppierungen auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Wertstoffcontainer gegen eine Gebühr zu mieten.