Landratsamt informiert über Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

Der Antrag muss bis spätestens 15. Mai beim Landratsamt Rosenheim eingereicht werden. Hierbei sind noch keine weiteren Nachweise oder Unterlagen notwendig. Nach Antragsstellung haben die Vereine knapp ein Jahr Zeit, um alle notwendigen Unterlagen und Verwendungshinweise für die Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 entstanden sind, einzureichen.
Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landkreis-rosenheim.de/politik-verwaltung/#kommunales-wahlen-energiepreiszuschuss-fuer-sport-und-schuetzenvereine zu finden.
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