Er fuhr einfach mit einer fremden Fahrerkarte weiter - Stopp von Polizei

Ein Reisebus wurde am gestrigen Ostersonntag gegen 17 Uhr – auf der Autobahn 93 in Fahrtrichtung Rosenheim – einer Verkehrskontrolle unterzogen – da der junge Fahrer während der Fahrt verbotswidrig ein technisches Gerät benutzt hatte, begründet die Polizei den Stopp am heutigen Ostermontag-Morgen.

Im Zuge dieser Kontrolle wurde unter anderem der digitale Fahrtenschreiber von den Polizisten überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass der 25-jährige Fahrer verbotswidrig eine fremde Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt hatte.

Berufskraftfahrer müssen aufgrund ihrer Fahrtzeit nach spätestens viereinhalb Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten zu Erholungszwecken einlegen. Hiermit soll unter anderem vermieden werden, dass Kraftfahrer während der Fahrt einschlafen oder die Reaktionsgeschwindigkeit nicht abbaut und somit Unfälle verhindert werden. Diese Pause wollte sich der 25-.Jährige jedoch sparen und führte den Reisebus per fremdem Namen.

Gegen den 25-Jährigen Fahrer wird nun ein Strafverfahren wegen Fälschung beweis-erheblicher Daten eingeleitet. Die fremde Fahrerkarte wurde sichergestellt, da sich auch der tatsächliche Inhaber gegenüber der Polizei über den Verbleib der Karte rechtfertigen muss.