Bayern muss dafür 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032 nutzen - Und schon nächstes Jahr braucht's „messbare Fortschritte"

Das Wind-an-Land-Gesetz ist am gestrigen 1. Februar in Kraft getreten, mit dem die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten sie: 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Das bedeutet, bis dahin muss etwa zweieinhalb Mal so viel Platz für Windräder reserviert werden im Vergleich zu aktuell heute.

Das Wind-an-Land-Gesetz macht jedenfalls Druck und verpflichtet die Planer zu zügiger Arbeit. Im Mai 2024 – also in gut einem Jahr – muss Bayern gegenüber dem Bund nachweisen, dass es schon Fortschritte beim Erreichen seiner Windkraftquote gemacht hat …

Und falls eine Planungsregion es zu den Stichtagen 2027 und 2032 nicht geschafft hat, genug Windkraftgebiete auszuweisen, seien dann dort per Bundesgesetz Windräder flächendeckend als privilegierte Bauvorhaben erlaubt …

Davon abgesehen gilt: Windräder werden künftig in der Regel nur noch in den ausgewiesenen Windkraftgebieten entstehen. Die bayerische 10H-Mindestabstandsregel, die seit Herbst durch eine Reihe von Ausnahmen bereits gelockert ist, verliere so immer mehr an Bedeutung, sagen die Experten. Ab kommenden Juni 2023 würden in ausgewiesenen Windenergie-Gebieten überhaupt keine pauschalen Abstandsregeln zu Siedlungen mehr gelten …

Zuständig in Bayern sind für die Einhaltung der Gesetzes-Auflagen die 18 regionalen Planungsverbände, in denen Kommunen, Landkreise und die Bezirksregierungen vertreten sind. Sie arbeiten seit einigen Monaten daran, Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen. Aber viele Interessen müssen dabei abgewogen werden.

Vor allem die Planungsverbände im Süden des Freistaats, wo bisher nur wenige Windräder stehen, haben viel zu tun. Denn die bayerische Staatsregierung verlangt, dass jede Region für sich die Quote für Windkraftgebiete erfüllt. Diese Verpflichtung der Planungsregionen wird laut des bayerischen Wirtschaftsministeriums im neuen Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben. Der Landtag müsse hier allerdings noch zustimmen.

Quelle BR