Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz und was sich für Photovoltaik-Anlagen ändert - Stadt Wasserburg informiert

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. So informiert die Stadt Wasserburg auf ihrer Homepage aktuell. Denn einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist, sorgen dafür. Die meisten Regelungen darin gelten ab jetzt – dem Januar 2023.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen wurden. Sie bleiben auch 2023 in konstanter Höhe erhalten.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Darüber hinaus wurde Mitte Dezember das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen bedeutet:

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt.

Seit 1. Januar 2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.

Die Verbraucherzentrale hat alle Änderungen zusammengefasst:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-aendert-sich-fuer-photovoltaikanlagen-75401

Ein Tipp des KlimaSchutzDialog Wasserburg.