Bakterieller Feuerbrand zurück im Landkreis Rosenheim: Experte rät zu größter Vorsicht

Nach vielen Jahren ist der bakterielle Feuerbrand wieder im Landkreis Rosenheim nachgewiesen worden. Wie vor ein paar tagen berichtet, im Bereich Reitmehring bei Wasserburg. Zuletzt gab es 2013 eine größere Infektionswelle. Der Erreger kann Obstbäume wie Apfel, Birnen und Quitten schwer schädigen und sogar zum Absterben bringen. Am heutigen Dienstag nun informiert das Landratsamt dazu: Streuobstberater Martin Landes rät zu größter Vorsicht …

Besonders stark fällt der Befall an Weißdorn, Quitte und Birne auf. Aber auch Apfel, Eberesche und Mispel werden häufig von der gefährlichen Erkrankung befallen. Bisher nicht vom bakteriellen Feuerbrand befallen werden Steinobst, also alle zwetschgen- und kirschenartigen Gehölze.

Die Infektion beginnt meist zur Blütezeit. Plötzlich welkende und schwarz verfärbte Triebe deuten auf eine Feuerbrandinfektion hin. Will man Feuerbrand gegenüber anderen Krankheiten abgrenzen lohnt sich ein intensiver Blick auf den Blattstiel. Ist dieser noch intensiv grün gefärbt, während andere Bereiche des Blattes dunkelbraun, schwarz oder verdorrt sind, handelt es sich in der Regel nicht um Feuerbrand. Ein eindeutiges Indiz hingegen, das aber nur bei schwülwarmer Witterung und fortgeschrittener Infektion beobachtet werden kann, sind kleine gelbe Schleimtröpfchen die aus der Rinde von jungen befallenen Trieben austreten.

Liegt ein Befall vor, bleibt nur noch der Griff zur Astschere und zur Säge. „Es ist wichtig, die befallenen Stellen großzügig zurückzuschneiden. Dabei sollte ungefähr 30 Zentimeter ins gesunde Holz geschnitten werden. Nur so kann die Ausbreitung im Baum und die Übertragung auf umliegende Pflanzen vermieden werden. Bei besonders starkem Befall muss der Baum gefällt werden“, sagt Streuobstberater Martin Landes.

Um die Krankheit nicht zu verschleppen, muss das Werkzeug regelmäßig desinfiziert werden. Gärtnerinnen und Gärtner können das benutzte Werkzeug hierfür entweder gründlich abflämmen oder eine 70-prozentige Spirituslösung nutzen.

Außerdem sollte befallenes Schnittgut keinesfalls im Kompost oder bei der Grüngutsammelstelle entsorgt werden.

Besser sei es, kleine Mengen in der Restmülltonne zu entsorgen oder vor Ort unter Aufsicht zu verbrennen. Eine befestigte Feuerstelle wie etwa eine Feuerschale sei hier eine risikoarme Lösung. Größere Mengen Schnittgut könnten als Sperrmüll an den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

Weitere Information gibt es bei der bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) online unter

www.lfl.bayern.de/ips/kleingarten/035205/

sowie bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege unter der E-Mail:

gartenkultur@lra-ro.bayern.de oder telefonisch unter 08031 / 392 3332.

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