Betrug in Haager Firma: Angeklagter vor dem Landgericht Traunstein geständig

Am zweiten Prozesstag gegen einen 27-jährigen Industriekaufmann aus Mühldorf, der eine Haager Photovoltaik-Firma innerhalb von gut zwei Jahren um mehr als 4,1 Millionen Euro betrogen haben soll (wir berichteten), kam zuerst der Angeklagte zu Wort. Er räumte die Anschuldigungen, die in der Anklageschrift aufgelistet sind, vollumfänglich ein.

Es sei aber auch gar nicht so schwer gewesen, Rechnungen zu manipulieren und von den Kunden zu erbitten, die dann reduzierten Rechnungsbeträge an den Angeklagten zu überweisen. Es habe in dieser Zeit in der Firma zahlreiche Reklamationen gegeben, deshalb habe es zwar einerseits sehr viele Anlieferungen von Teilen gegeben, aber auch zahlreiche Retouren. Zu den von ihm durchgeführten Manipulationen habe es kaum Nachfragen in der Firma gegeben.

Seine Methode sei gewesen, dass er eine eigene Firma gegründet habe, verschiedene Kunden der Firma, bei der er beschäftigt war, angesprochen habe und den Kunden angeboten habe, die bestellten Teile günstiger liefern zu können, sodass mehrere Kunden nunmehr bei ihm und nicht bei der Firma, in der er angestellt gewesen sei, die benötigten Teile gekauft hätten.

Als dann 2024, also zweieinhalb Jahre, nachdem der Angeklagte mit der Betrugsmasche angefangen hatte, seine Firma das Abrechnungssystem umstellen wollte, habe er gekündigt. Er habe zu große Sorge gehabt, mit seiner Methode aufzufliegen.

Die Vorsitzende Richterin befragte den Angeklagten anschließend und wollte wissen, wofür er denn so viel Geld benötigt habe. Der Angeklagte räumte ein, spielsüchtig zu sein. Als er bei der Haager Firma angefangen habe, habe er 15.000 Euro Schulden gehabt. Durch die Rechnungsmanipulationen habe er seine Spielschulden bezahlen können, er habe sich aber auch ein Auto gekauft und einen luxuriöseren Lebensstil begonnen. Er habe drei bis vier Mal pro Jahr Urlaub auf Mallorca gemacht, er habe bei seiner Firma auch angegeben, im Home-Office zu arbeiten, was er von Mallorca aus getätigt habe, er sei häufiger nach Italien gefahren, habe auch zwei Kreuzfahrten gemacht.

Er habe angefangen, in Kryptowährungen zu investieren und er habe auch mit Partnern gearbeitet und die Erträge aus den Rechnungsmanipulationen auch geteilt.

Nachdem sich der Angeklagte vollumfänglich geständig zeigte, verzichtete das Gericht auf die weitere Verfolgung von 25 der insgesamt 109 Anklagepunkte. Im Hinblick auf die weiter verfolgbaren Taten fielen diese 25 Punkte nicht ins Gewicht.

Der mit den Ermittlungen gegen den Angeklagten betraute Kriminalbeamte von der Kripo Mühldorf sagte anschließend vor dem Gericht als Zeuge aus. Eine Online-Bank, bei der der Angeklagte ein Konto führte, habe sich bei der Polizei gemeldet und erklärt, dass es auf dem Konto des Angeklagten Transaktionen aus Wettbüros gebe. Daraufhin habe man bei der Bank Verdacht geschöpft, dass es hier in irgendeiner Weise Unregelmäßigkeiten gegeben habe.

Die Kripo habe dann angefangen, im Umfeld des Angeklagten zu ermitteln. Im Oktober 2025 sei es dann zu Hausdurchsuchungen beim Angeklagten und den Firmen, mit denen er in Geschäftsbeziehung stand, gekommen. Der Beamte sagte aus, dass der Angeklagte seine betrügerischen Bestellungen in regulären Bestellungen versteckt habe und er stellte auch Mängel in den Rechnungen fest. So habe er mehrfach feststellen müssen, dass die Mehrwertsteuer in den Rechnungen nicht korrekt ausgewiesen worden sei.

Er habe, sagte der Zeuge aus, insgesamt 95 Fälle ermittelt und sei auf eine Schadenssumme von über 4,1 Millionen Euro für die Firma des Angeklagten gekommen. Der Angeklagte persönlich habe ungefähr 3,5 Millionen Euro unrechtmäßig erworben.

Der Zeuge führte weiter aus, dass der Angeklagte größere Partyurlaube organisiert habe, Kreuzfahrten durchgeführt habe, in exclusiven Unterkünften gewesen sei, dass es im Umfeld des Angeklagten auch zu Alkoholexzessen und Drogenkonsum gekommen sei.

„Das spannt man nicht!“

Nach einer Verhandlungsunterbrechung wurde als Zeuge der Unternehmensinhaber, bei dem der Angeklagte beschäftigt war, vernommen. Die Vorsitzende Richterin wollte vom Zeugen zunächst wissen, warum die Betrügereien des Angeklagten so lange unentdeckt geblieben seien, woraufhin der Zeuge antwortete, dass der in Rede stehende Betrag von gut 4,1 Millionen Euro im Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens sehr gering sei, gerade einmal zwei Prozent ausmache, „das spannt man nicht.“

Er räumte ein, dass das System bei seiner Firma Manipulationen ermögliche. „Wir hatten Qualitätsprobleme, das war auch dem Wachstum meiner Firma geschuldet.“

Es sei auch die Philosophie seines Unternehmens, dass man bei einer Rücksendung den Rechnungsbetrag sofort ohne weitere Prüfung dem Kunden gut schreibe.

Nachdem feststand, dass ein neues Abrechnungssystem eingeführt werden solle, habe der Angeklagte gekündigt. Man müsse auch wissen, meinte der Firmeninhaber, dass von 2022 auf 2023 der Umsatz des Unternehmens sich fast vervierfacht habe. 

Jetzt bat der Angeklagte, sich an den Zeugen wenden zu dürfen. Er bat den Zeugen um Entschuldigung, es tue ihm sehr leid, was er getan habe.

Schließlich wurde eine 48-jährige Frau als Zeugin vernommen. Sie ist auch in der Firma beschäftigt, die der Angeklagte betrogen haben soll. Sie wies auf die Vertrauensbasis im Unternehmen hin, da habe man nicht so genau kontrolliert.

Das Gericht verzichtete dann auf weitere Zeugenaussagen, nachdem der Angeklagte es vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte.

Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Dr. Josef Eberl erstattete anschließend sein Gutachten. Der Angeklagte sei als Siebenjähriger nach der Trennung seiner Eltern  mit seiner Mutter nach Kraiburg gezogen, habe die Realschule mit der Mittleren Reife abgeschlossen und habe 2021 bei der Firma in Haag angefangen zu arbeiten. Im Betrieb habe eine schlechte Stimmung geherrscht, deshalb habe er dann gekündigt.

Der Angeklagte sei alleinstehend, habe eine längere Partnerschaft gepflegt, bezeichne sich als glücklichen single.

Zu seinem Vater habe er keinen Kontakt. Er sei Nichtraucher, trinke aber Bier seit er 16 Jahre alt ist, sei aber nicht alkoholabhängig. Er habe einmal monatlich Kokain konsumiert, das habe ihn wach gemacht. Sein Vater habe ihn seit der frühen Kindheit regelmäßig zu Spielautomaten mitgenommen, an denen der Vater gespielt habe. 

Der Angeklagte habe auch viel gespielt, online viel verspielt, auch mit höheren Summen in Kryptowährungen. Dr. Eberl berichtete, dass der Angeklagte gerne ein normales Leben führen wolle, mit einer Frau und Kindern.

Er sei noch nie in psychiatrischer Behandlung gewesen, habe aber daran gedacht, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Vorstrafen gebe es keine.

Es gebe, führte der Gutachter aus, auch keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung. Der Angeklagte leide an Glücksspielsucht, dies sei aber nicht pathologisch. Eine pathologische Veränderung sei beim Angeklagten nicht feststellbar. Auch gebe es keinerlei Hinweise auf eine Intelligenzminderung oder Bewusstseinsstörung und auch eine Schizophrenie könne ausgeschlossen werden. Eine pathologische Veränderung sei also beim Angeklagten nicht feststellbar.

Danach schloss die Richterin die Verhandlung. Am 24. Juni soll das Urteil gesprochen werden. Wir berichten weiter …

PETER RINK

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