Nach Halfing nun ein weiterer Fall im Landkreis - Dachrinne im Fokus

Die Bewohner verhielten sich vorbildlich, gingen nicht auf das Angebot der vermeintlichen Handwerker und verständigten die Polizei. Die beiden Männer konnten trotz Fahndung im Nahbereich nicht mehr mit ihrem Fahrzeug angetroffen werden.
Bereits am Donnerstag, 31. Juli, war es in Halfing zu einem gleichgelagerten Fall gekommen, bei dem unseriöse Handwerker eine Dachrinne an einem Nebengebäude ersetzten. Die Arbeiten wurden wenig fachgerecht ausgeführt und sollten zu einem deutlich überteuerten Preis abgerechnet werden. Als sich der Hausbesitzer weigerte, die geforderte Summe im vierstelligen Bereich zu bezahlen, waren die Handwerker auch mit einem deutlichen niedrigeren Betrag zufrieden.
Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerker-Leistungen
- Grundsätzlich sollte sich jeder genau über die Firma informieren, die er beauftragen will. Zuverlässige, regionale Firmen sind auch nach Abschluss der Arbeiten erreichbar und bieten eine Gewährleistung für die erbrachten Handwerkleistungen.
- Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben.
- Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
- Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben.
- Rufen Sie die Polizei, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.
- Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.
Schaufenster

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