Weberzipfel: Kontroverse Diskussion im Wasserburger Bauausschuss

Sie stehen seit längerem leer, die Gebäude am Weberzipfel. Wie geht es weiter? In der gestrigen Sitzung befasste sich der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss mit dem Ersatzneubau des Gebäudes, das einst zurückgesetzt errichtet wurde, nach Abbruch des Bestandsgebäudes – mit kontroverser Diskussion.

Bereits in der Juni-Sitzung wurde dieses Thema behandelt (wir berichteten). Unter anderem wurde in dieser Sitzung beschlossen, dass die Schaffung einer Garage kritisch gesehen werde, zumal ein Stellplatznachweis nicht erforderlich sei, vorrangig sei die Schaffung von Wohnraum. Die Höhenentwicklung der Aufstockung habe sich an der Höhe der östlich angrenzenden Gebäude zu orientieren.

Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann informierte, dass, um ein Einvernehmen mit der Stadt zu erreichen, der Fragenumfang im Wesentlichen auf die planungs- und denkmalschutzrechtlichen Fragen des Abbruchs und der Wiedererrichtung zu Wohnzwecken reduziert wurde. Die Tiefe des Baukörpers wurde zugunsten der Grünfläche in der Planung um 75 Zentimeter zurückgenommen.

Christian Stadler (Bündnis90/Die Grünen) wies darauf hin, dass durch einen Stellplatz nicht mehr Wohnraum entstehe. Auch sehe er, bedingt durch den schmalen Gehweg davor, ein Sicherheitsproblem. Ein Parkplatz könne zudem nicht schön gestaltet werden.

Ähnlich sah es auch Sophia Jokisch (Linke Liste Wasserburg). Es sei gut, dass Wohnraum entstehe, aber gerade der Garten vor dem Gebäude sei „einzigartig“.

„Warum hängen wir uns an einer Garage auf“, so Simone Huber (CSU). Es sei positiv zu sehen, dass jemand das Gebäude kauft und schön herrichten möchte.

Eine denkmalgerechte Sanierung sah Norbert Buortesch (Bürgerforum) nicht. „Fakt ist, ein verwunschener Winkel kommt weg.“

Georg Machl (CSU) fügte an, man spreche hier über ein Gebäude, das einem nicht gehöre. „Man muss froh sein, dass es jemand herrichtet.“

Einstimmig wurde beschlossen, dass das Einvernehmen zum Abbruch und zur Wiedererrichtung des Gebäudes am Weberzipfel gemäß den in der Sitzung zeichnerisch dargestellten Maßen (Kubatur, Aufstockung um ein Geschoss, Rücksprung von der straßenseitigen Bauflucht) erteilt wird. Das Einvernehmen umfasst nicht die Fassadengestaltung, die Garagennutzung und die Vorgartengestaltung.

Mit 4:5 Stimmen wurde der Zusatz – Die Erstellung einer Grundstückszufahrt wird nicht in Aussicht gestellt – abgelehnt.

TANJA GEIDOBLER

 

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