Behörde leitet Verfahren zum Widerruf der Konzession der Bruckmühler Einrichtung ein

Das Landratsamt Rosenheim hat ein Verfahren zum Widerruf der Konzession der Geriatrischen Rehaklinik in Bruckmühl eingeleitet. Vorausgegangen war eine unangekündigte Überprüfung der Einrichtung am vergangenen Donnerstag durch das Landratsamt Rosenheim zusammen mit dem Medizinischen Dienst Bayern, die erhebliche Mängel im Dokumentationsmanagement ergab. Wegen dieser Mängel konnte nicht lückenlos nachgewiesen werden, ob die pflegerische und medizinische Versorgung adäquat erbracht wurde. Recherchen des Bayerischen Rundfunks hatten dieser Tage schwere Missstände in einer geriatrischen Rehaklinik in Oberbayern aufgezeigt. Senioren und Angehörige von Patienten, die zwischen 2024 und Mitte Juli 2026 in der Rehaklinik Bruckmühl waren, erhoben im Interview mit report München in der ARD schwere Vorwürfe …

Demnach erhielten manche der Patienten in der Rehaklinik Bruckmühl nicht die verordneten Medikamente, in mehreren Fällen verschwanden mitgebrachte Medikamentenvorräte. Wunden oder künstliche Ausgänge sollen teils nicht oder unzureichend versorgt worden sein. Außerdem, berichten Gesprächspartner, habe es nur wenige Anwendungen gegeben. Es sei zu wenig Personal vor Ort gewesen, auf Klingeln habe das Personal teils erst sehr spät reagiert. Das Essen wird übereinstimmend als zu wenig und von schlechter Qualität beschrieben. Teils nahmen Patienten stark ab.

Das Gesundheitsamt Rosenheim habe die Klinik auch in der Vergangenheit regelmäßig unangekündigt vor Ort überprüft, sei Beschwerden nachgegangen und habe Stellungnahmen der Klinik eingeholt gehabt, wie das Landratsamt am heutigen Nachmittag in einer Stellungnahme zu dem Widerruf der Konzession der Reha-Klinik in Bruckmühl mitteilt. Die zuletzt in der medialen Berichterstattung geschilderten Fälle seien dem Gesundheitsamt jedoch zuvor nicht bekannt gewesen.

Die Berichte seien zum Anlass genommen worden, die Situation in der Klinik erneut zu überprüfen.

Hierzu habe das Gesundheitsamt den Medizinischen Dienst Bayern als Experten für die Begutachtung der Dokumentation sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung in stationären Einrichtungen um Amtshilfe gebeten.

Nun seien unter anderem Verordnungen und deren Umsetzung teilweise nicht ordnungsgemäß dokumentiert gewesen in der Rehaklinik. Damit sei nicht durchgängig nachvollziehbar gewesen, von wem Verordnungen stammten und durch wen diese umgesetzt worden seien.

Auch die Gabe von Bedarfsmedikamenten sowie deren Wirkung sei teilweise nicht dokumentiert und somit nicht nachvollziehbar gewesen. Zudem hätten sich bei der Prüfung im Einzelfall Mängel in der Basishygiene, der Wundversorgung und der Patientenlagerung gezeigt, so die Behörde weiter.

Der Leiter des Gesundheitsamts Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, erläutert: „Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten hat für uns oberste Priorität. Das Gesundheitsamt nimmt deshalb Hinweise auf mögliche Missstände in medizinischen Einrichtungen sehr ernst. Gerade in einer Klinik muss eine verlässliche und nachvollziehbare Dokumentation gewährleistet sein.“

Die festgestellten Mängel in der Dokumentation seien erheblich – obwohl die Klinik 2023 ein neues, modernes Dokumentationssystem eingerichtet und die Mitarbeitenden darin geschult hätte.

Bei der unangekündigten Begehung der Klinik am 27. August 2026 sei jedoch keine unmittelbare Gefährdung des Patientenwohls festgestellt worden. „Es liegen dem Landratsamt gegenwärtig keine Erkenntnisse vor, die eine sofortige Schließung der Klinik rechtfertigen würden“, erklärt Hierl.

Aufgrund der Ergebnisse hat das Landratsamt Rosenheim ein Verfahren zum Widerruf der Konzession eingeleitet.

Im ersten Schritt hat die Klinik ein Anhörungsschreiben erhalten. Sie hat innerhalb einer festgelegten Frist Gelegenheit, zu den Feststellungen Stellung zu nehmen und darzulegen, wie die festgestellten Mängel zeitnah behoben werden sollen. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist derzeit offen.

 

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