19-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren - Keine Verletzten
Am gestrigen Sonntag, gegen 22.15 Uhr, befuhr eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Waldkraiburg die Johannesstraße in Gars. Plötzlich warf ein 19-Jähriger unvermittelt aus einer kleineren Jugendgruppe am Straßenrand einen entzündeten Feuerwerkskörper in Richtung des polizeilichen Dienstfahrzeugs. Ziel des jungen Mannes aus dem Landkreis Mühldorf war es offensichtlich, das Polizeiauto zu treffen.
Die Beamten konnten jedoch regieren, abrupt das Fahrzeug abbremsen und der Feuerwerkskörper explodierte unmittelbar vor dem Polizeifahrzeug. Die jungen Männer, im Alter zwischen 17 bis 19 Jahren, ergriffen daraufhin sofort die Flucht. Sie hatten jedoch nicht mit den Sprintfähigkeiten der Polizeibeamten gerechnet, konnten eingeholt und von den Polizisten festgehalten werden. Schnell kristallisierte sich der 19-Jährige als Tatverdächtiger des Wurfes heraus.
Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.
Auch wird umgehend die zuständige Führerscheinstelle von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Hier wird die Geeignetheit des jungen Mannes zur Teilnahme im Straßenverkehr bezüglich seines Führerscheins überprüft und gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet.
Der detonierte und zugelassene Feuerwerkskörper wurde sichergestellt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
Schaufenster


Es handelte sich um einen zugelassenen, also harmlosen Feuerwerkskörper und nicht um eine Panzerabwehrmine.
Selbst wenn dieser Feuerwerkskörper direkt unter dem Polizeifahrzeug explodiert wäre, hätte die Detonation keinen Schaden an dem Polizeifahrzeug verursacht.
Bei den zugelassenen Feuerwerkskörpern verstreicht einige Zeit zwischen Anzünden der Zündschnur und Explosion; dass der Feuerwerkskörper absichtlich dem Polizeifahrzeug zugedacht war, ist fraglich und entstammt mitunter der Interpretation der Streifenbesatzung.
Eine Straftat ist eben ein begehrtes Highlight im täglichen Umgang mit Falschparkern und Geschwindigkeitskontrollen.
Ich interpretiere jetzt auch einmal so frei wie Sie:
Sie haben also nichts dagegen, wenn unter Ihrem Auto jemand zugelassene Feuerwerkskörper zündet?^^
@Bh
Interessante „Logik“ in diesem Kommentar. Klingt ja geradezu so, als hätten die Heranwachsenden alles richtig gemacht, wogegen die „böse Polizei“ eine Straftat herbeikonstruiert hat, die sowas von harmlos ist.
Es ist im übrigen vollkommen egal, ob der Feuerwerkskörper dem Polizeifahrzeug zugedacht war, oder eben nicht. Fakt ist ja wohl, dass es eine völlig sinnfreie Aktion war.
Und Sie sind wohl der Meinung, dass die Beamten danach beurteilt werden, wieviele Parkzettel sie pro Monat verteilt haben?
Die Aktion war freilich blöd. Eine Ermahnung hätte es auch getan (…)
Finde die Reaktion der Beamten richtig und gut! Das dann auch der Führerschein in Frage gestellt wird ist nur logisch.
Die Johannesstraße gibt es nicht in Gars, in Haigerloh existiert diese.
Der Vollständigkeit halber sollte auch die Ärztekammer von dem Vorfall informiert werden, könnte ja sein, dass der Delinquent ein Studium der Humanmedizin absolviert. Die Approbation sollte folgerichtig verhindert werden.
Ja, sehr guter Vorschlag!
Ein unter ein Fahrzeug geworfener Feuerwerkskörper kann durchaus einen auch schwereren Schaden verursachen! Mal ganz abgesehen davon, daß ein Fahrer dabei auch einen Unfall verursachen kann.
Völlig dumme Aktion!
Dieser Person ist es anscheinend egal, wenn andere Menschen gefährdet werden, deshalb ist Ihr Vorschlag angebracht. Oder meinten Sie vielleicht, das der „angehende Arzt“ sich einfach „Arbeit“ besorgen wollte? Das kann ich dann natürlich nachvollziehen…