Nein, am Ende soll's nicht heißen: Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?
Ja, so könnte es mal ausschauen laut vorliegender Pläne (siehe Foto). Und nein, es soll am Ende auf gar keinen Fall heißen: Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?
Auch wenn das Rotter Sportheim eine Rundum-Erneuerung dringend nötig hat – die Kosten würden sich aktuell schnell auf sageundschreibe rund drei Millionen summieren, hieß es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates mit Blick auf die Realitäten. Der Grund der Überlegungen: Seitens der Sportler des ASV Rott lag der Wunsch an die Gemeinde auf dem Sitzungstisch, das bestehende Vereinsgebäude zu sanieren und zu erweitern.
Finanziert werden könne das Vorhaben möglicherweise mit einer Zuwendung seitens des BLSV sowie aus dem Bundeprogramm …
Der Deutsche Bundestag hat heuer mit Beschluss des Bundeshaushaltes 2025 nämlich in einer ersten Tranche Mittel in Höhe von 335 Millionen Euro für eine neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereit gestellt. Mit den Mitteln solle eine Förderung „überjährigerm investiver Projekte“ der Kommunen für „Sportstätten mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung“ ermöglicht werden.
Es handelt sich somit um eine Bundesförderung – antragsberechtig sind nur Kommunen; die Zuwendung kann an Dritte (Vereine) mit entsprechendem Bescheid weitergeleitet werden. Förderfähig sind die Sanierung und Modernisierung bestehender Bauten.
Der Zuschuss beträgt bis zu 44 Prozent (mindestens 250.000 Euro) an den zuwendungs-fähigen Gesamtausgaben, der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 55 Prozent.
Sofern sich Dritte an der Finanzierung beteiligen, laut Recherche von Seiten des ASV Rott würde sich der BLSV mit 30 Prozent an den zuwendungsfähigen Kosten beteiligen, müsse sich die Gemeinde mit mindestens zehn Prozent an den Kosten beteiligen.
Außerdem müsse ein anerkannter Energieeffizienz-Experte (des Bundes) bei Antragstellung und Umsetzung des Vorhabens eingebunden werden.
Damit würde sich nach derzeitigem Stand folgende Kostenaufteilung ergeben:
Bund: 45 Prozent
BLSV: 30 Prozent
Gemeinde Rott: 25 Prozent
Phase 1: Einreichung eines entsprechenden Gemeinderats-Beschlusses sowie einer Projektskizze und eines Finanzierungskonzepts bis 15. Januar.
Anschließend erfolgt die Bewertung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Sofern das Projekt ausgewählt wird, erfolgt
Phase 2: „Offizielle“ Antragstellung seitens der Kommune und Einreichung der notwendigen Unterlagen.
Wichtig: Mit Einreichung von Projektskizze und Finanzierungskonzept seien noch keine finanziellen Verpflichtungen verbunden, berichtete Bürgermeister Daniel Wendrock.
Der Gemeinderat in Rott billigte dann nach kurzer Diskussion einstimmig die Teilnahme an dem Projektaufruf 2025 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Unterlagen bis 15. Januar über das Förderportal einzureichen.
Und dann: Schau ma moi …
Foto: Renate Drax
Schaufenster


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