Der Mindestlohn steigt um 1,08 Euro auf 13,90 Euro - Gewerkschaft NGG: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse“
Mini-Jobber bekommen etwas mehr Geld: Rund 28.500 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Rosenheim. Sie können ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie zehn Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Manuel Halbmeier.
Der Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern appelliert an die Menschen, die geringfügig beschäftigt sind, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Manuel Halbmeier stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Rosenheim-Oberbayern, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“.
Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Manuel Halbmeier. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung.
„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Manuel Halbmeier deutlich. Er rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „4.590 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im Landkreis Rosenheim. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
„Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich im Landkreis Rosenheim rundlaufen zu lassen“, sagt Manuel Halbmeier.
Die NGG Rosenheim-Oberbayern sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Stellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Manuel Halbmeier.
Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Mit Mini-Jobs wird häufig die Hoffnung verbunden, dass diese ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sind. Diese Hoffnung können wir leider nicht teilen. Mini-Jobs sind oft prekäre Beschäftigungen im Niedriglohnbereich“, betont NGG-Geschäftsführer Halbmeier.
Die NGG Rosenheim-Oberbayern kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „60 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Landkreis Rosenheim sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Manuel Halbmeier.
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