Rotter Gemeinderat erließ gestern neue Hundesteuer-Satzung - Einige Beträge wie bisher

Die Hundesteuer-Satzung in Rott war zuletzt im Jahr 2018 neu beschlossen worden – am gestrigen Abend nun lag sie nach sieben Jahren wieder auf dem Tisch des Gemeinderates.
Mittlerweile wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration eine neue Mustersatzung zur
Erhebung einer Hundesteuer veröffentlicht. Dabei wurden im Vergleich zur bisherigen Mustersatzung erhebliche Konkretisierungen vorgenommen.
Einige Paragraphen aus der Mustersatzung wurden nicht übernommen – dafür aber andere hinzugefügt:
Die Verwaltung um Bürgermeister Daniel Wendrock empfahl gestern, die Anpassung der Hundesteuer-Satzung an die aktuellen Gegebenheiten, gerade
auch im Hinblick auf künftige, etwaige Rechtsstreitigkeiten.
Die Steuer soll in Rott demnach wie bisher betragen:
1. für den ersten Hund 60 Euro
2. für zweiten Hund 120 Euro
3. für jeden weiteren Hund 120 Euro – neu
4. und für jeden Kampfhund 800 Euro – bisher 400 Euro.
Nur der Gemeinderat des ehemaligen SPD-Ortsverbandes – Christoph Sewald – hatte Einwände. Er habe noch nie verstanden, warum der zweite Hund das Doppelte kostet und somit der Betrag sich für den Besitzer von zwei Hunden verdreifacht im Verhältnis zum Besitzer von nur einem Hund …
Mit der Gegenstimme von Sewald wurde dem Neuerlass der Hundesteuer-Satzung in Rott dann zugestimmt. Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Foto: WS-Archiv
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