Urteil im „Eiskeller-Prozess“ am gestrigen Montag gefallen
Ursprünglich war die Urteilsverkündung für den 19. Dezember geplant. Doch jetzt endete der letzte Verhandlungstag im „Eiskeller-Prozess“ (wir berichteten) mit einer richtigen Überraschung: Die Öffentlichkeit wurde für ungefähr 20 Minuten von der Verhandlung ausgeschlossen wegen eines Rechtsgesprächs zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und danach wurden drei Prozesstage kurzerhand abgesetzt. Ergebnisse dieses Rechtsgesprächs wurden nicht mitgeteilt. Aber in ihren Plädoyers beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung letztlich einen Freispruch für Sebastian T.
Die Anklage stand in den letzten Wochen zunehmend auf eher wackligen Füßen, nachdem der Hauptbelastungszeuge seine Aussage aus dem ersten Prozess zwar wiederholt hatte, von einem Gutachter aber als wenig glaubwürdig eingeschätzt wurde, weil dieser Zeuge eine gewisse „Lügenbereitschaft“ besitze. Ebenso ging es mit der zweiten Belastungszeugin, die sich im Wiederholungsprozess mehrfach in Widersprüche verwickelte.
Es sei auch noch einmal daran erinnert, dass die beiden Verteidiger aus dem ersten Prozess in Traunstein, in dem Sebastian T. zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, ihr Mandat niedergelegt hatten und neben Regina Rick nun Dr. Yves Georg aus Hamburg als Verteidiger von Sebastian T. wirkte.
Nun hat die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Heike Will nach nur 13 von 26 angesetzten Verhandlungstagen Sebastian T. freigesprochen und die Vorsitzende Richterin hat sich beim Angeklagten für die zweieinhalb Jahre, in denen er in Untersuchungshaft saß, entschuldigt.
Die Vorsitzende Richterin äußerte sich in ihrer Urteilsbegründung klar: „Der Angeklagte hat für ihren Tod keine Verantwortung“, sagte sie. Die genaueren Umstände des Todes von Hanna W. zu klären, sei aber nicht die Aufgabe des Gerichts, meinte sie, „auch wenn der Tod eines so jungen Menschen immer eine Tragödie ist.“
PR
Schaufenster

Man möchte meinen, Gott sei Dank ist dieses Justizdrama endlich vorbei. Und das ist gut! Dass alle Prozessbeteiligten , vom Angeklagten bis hin zu den Angehörigen des Opfers, unter dieser bayerischen Justizposse schwer gelitten haben, ist die Kehrseite. Von daher ist nichts gut. Jetzt die Reißleine zu ziehen, und das Verfahren zu beenden, ist von daher konsequent und folgerichtig.
Was hat die Leute geritten, die Anklage zu erheben? Er ist für immer freigesprochen, selbst wenn sich neue Beweise auftun.
Im ganzen Land wird so lange ermittelt, bis man sich sicher ist, ein Gericht wird die Person schuldig sprechen und dann wird die Anklage erhoben. Bei uns aber hat einer ein Gefühl im Daumen und geht davon aus, die Richterin wird das schon „richten“ – notfalls hilft man bisschen nach. Chance vertan.
Auf die Frage lässt sich schon eine Antwort finden. Auch in Bayern hat sich seit Jahren die Qualität der staatlichen Institutionen verschlechtert.
Es hat nicht die „Leute“ was geritten. Die Ermittlungsarbeit der Polizei war wohl ungenügend. Und die weisungsgebunden Staatsanwaltschaft musste einen Täter liefern. Wäre ihnen im Gekungel mit der Richtering auch beinahe gelungen.
Die beschämende Rolle der lokalen Strafverteidiger sollte man auch nicht außer Acht lassen
Der Angeklagte hat sich klug verhalten. An echten Ermittlungsergebnissen war nichts vorhanden. Das Gericht musste ihn juristisch freisprechen.
Gegenüber seinen Freunden soll er gesagt haben, er sei der Mörder, ebenso gegenüber einem Mithäftling. Im zweiten Prozess verweigerte eine Freundin die Aussage, während sich die andere in Widersprüche verstrickte. Der Mithäftling wurde im zweiten Verfahren von einem Gutachter als unglaubwürdig eingestuft. Doch was wäre, wenn diese Begutachtung falsch gewesen ist?
Zudem hat er eine Schulfreundin mit dem Messer bedroht. Am Tag nach der Tat erschien er nicht zur Arbeit, half jedoch einer Hausmeisterin im Pfarrheim. Dabei fielen ihr seine zerkratzten Unterarme auf, die er nicht erklären konnte. In der Tatnacht hörte zudem eine Urlauberin einen markerschütternden Schrei, der für sie wie ein Überlebenskampf klang und nicht wie ein Unfall.
Die Eltern von Hanna wünschen sich Aufklärung. Und es bleibt die Frage: Wenn er wirklich nicht der Täter war, warum hat er sich niemals an die Eltern gewandt, sondern stattdessen geschwiegen?
Es ist eigentlich noch nichts vorbei.
Es ist doch nicht zweifelsfrei geklärt, ob es überhaupt ein Tötungsdelikt war oder ein Unfall, im ersten Fall bedeutet dies, das der Täter immer noch frei herumläuft, die Polizei also weitere Ermittlungen durchführen muss.
Dann ist es nur ein Freispruch „zweiter Klasse“, d.h. es wird immer ein Schatten auf dem Jungen Mann liegen bleiben, solange die obige Frage nicht eindeutig beantwortet werden kann und ggf. der Täter ermittelt werden konnte.