Polizei kontrollierte den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinn-Möglichkeit

Die Polizei in Bad Aibling hat am gestrigen Sonntag im Rahmen des „stillen Volkstrauertages“ Schwerpunktkontrollen zum Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinn-Möglichkeit durchgeführt.

Im Dienstbereich wurde dabei eine Gaststätte in Bad Aibling kontrolliert, in der ein Verstoß gegen die Bestimmungen festgestellt wurde. Der Betrieb von Geldspielgeräten an „stillen Tagen“ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gegen den Verantwortlichen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Die Anzeige wird dem zuständigen Landratsamt Rosenheim vorgelegt.

Hintergrund:

An „stillen Tagen“ sind öffentliche Tanz- und Unterhaltungs-Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Auch Sportveranstaltungen mit Musik und Volksfeste sowie der Betrieb von Geldspielgeräten dürfen nicht stattfinden.

Die genauen Zeiten, in denen diese Verbote gelten, unterscheiden sich je nach Bundesland. In den meisten Ländern gilt der Schutz den gesamten Tag über, in einigen Bundesländern sind die Regelungen auf bestimmte Stunden beschränkt.

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