Strafkammer am Landgericht verurteilt den Vater eines 14-jährigen Mädchens - Revison angekündigt

Die Tochter des 41-jährigen Wasserburgers hatte ihren Vater bei der Polizei angezeigt und ihm vorgeworfen, sie mehrfach sexuell missbraucht zu haben (wir haben über den Prozessverlauf bereits mehrfach berichtet.) Gestern ist am Landgericht Traunstein das Urteil gefallen: Der Angeklagte ist des wiederholten schweren sexuellen Missbrauchs an der eigenen minderjährigen Tochter schuldig und wurde zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

War die Aussage der Tochter glaubhaft?

Die Strafkammer beim Landgericht Traunstein hatte zu entscheiden, ob die Aussage der Tochter der Wahrheit entspricht. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler führte in der Urteilsbegründung aus, dass das Gericht zu entscheiden hatte, ob der Angeklagte schuldig sei oder nicht, denn in den Fällen des sexuellen Missbrauchs gebe es häufig kaum zweifelsfreie Beweise. Das Gericht müsse also von der Glaubhaftigkeit einer Aussage überzeugt sein.

Deshalb habe man eine Sachverständige beauftragt, ein Glaubhaftigkeitsgutachten zu erstellen. So ein Gutachten könne eine wichtige Hilfe sein. Und die Sachverständige Uta Hirschberg aus München habe in ihrem Gutachten deutlich betont, dass die Aussagen der Tochter des Angeklagten absolut widerspruchsfrei gewesen seien. Sie habe in ihren Aussagen auch nicht übertrieben.

Aßbichler führte aus, dass mit zunehmender Komplexität eines Sachverhalts es immer schwieriger werde, eine Lüge aufrechtzuerhalten. Und das Gericht sei deshalb genauestens vorgegangen, um zu prüfen, ob vor Gericht getätigte Aussagen der Wahrheit entsprächen oder nicht. 

Geständnis widerrufen

Der Angeklagte hatte beim Auftakt des Prozesses im März diesen Jahres den sexuellen Missbrauch gegenüber seiner Tochter gestanden, vor der Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung im August aber widerrufen.

Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler zitierte die Aussage der Tochter vor Gericht, als sie, zu ihrem Vater gewandt, sagte: „Ich habe Dich immer noch lieb, wir waren das Dream-Team. Du warst der beste Papa, aber Du hast mir was angetan, was ich nicht vergessen kann. Und ich will wissen, warum.“ Und die Richterin fuhr fort, dass die Tochter ihren Vater nicht mehr alleine habe besuchen wollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre und drei Monate Gefängnisstrafe gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht hatte entscheiden müssen, was zu Gunsten des Angeklagten spreche und was zu seinen Lasten. Die Tatsache, dass es über den Angeklagte keine Strafeinträge im Bundeszentralregister gebe und dass er nun seit 16 Monaten in Untersuchungshaft sei, habe man als strafmildernde Gründe in Erwägung gezogen. Aber, und das sei ihm vorzuwerfen, er habe „das Urvertrauen“ seiner Tochter missbraucht und habe einen starken psychischen Druck auf seine Tochter ausgeübt. Man habe es hier mit einem länger andauernden Übergriff zu tun, sowohl körperlich, als auch seelisch. Und er habe auch das Vertrauen der Mutter, also seiner geschiedenen Ehefrau massiv missbraucht. Deshalb sei eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten angemessen, so das Gericht.

Wie nach Ende des Prozesses zu erfahren war, planen die beiden Verteidiger des Angeklagten eine Revision vor dem Bundesgerichtshof. 

PR

Schaufenster