Fünfter Tag im Prozess gegen den syrischen Clan wegen Massenschleusungen und beauftragter Ehrenmorde

Der Aufwand, der bei diesem Prozess vor dem Landgericht Traunstein, notwendig ist, ist enorm: An vier Tischen sitzen die vier, Fußfesseln tragenden, Angeklagten, vier Syrer aus dem „Al-Sarawi“-Clan. Einer von ihnen ist mittlerweile deutscher Staatsbürger, spricht aber kein deutsch. Jeder der Angeklagten sitzt an einem Tisch, weit genug von den anderen entfernt, damit keine Absprachen möglich sind. Neben den Angeklagten sitzen die jeweiligen Verteidiger und dahinter für jeden Angeklagten jeweils zwei bis drei Polizeibeamte. Das Gericht hatte für den fünften von 25 Verhandlungstagen zwölf Zeugen geladen, die aber nicht alle erschienen. Der Vorsitzende Richter Volker Ziegler teilte den Anwesenden mit, dass es Ladungen gegeben habe, die nicht zugestellt werden konnten.
Aber es gab genug zu verhandeln: Der erste Zeuge, ein Syrer, 2003 geboren, sei vom „Al-Sarawi-Clan“ nach Deutschland geschleust worden. Einen Beruf habe er keinen, gab er zu Protokoll. Man sei von Syrien zunächst nach Griechenland gekommen, dann weiter über Nordmazedonien nach Serbien gefahren und von hier aus habe man zu Fuß die Grenze nach Bulgarien überquert und sei dann über die Slowakei und Polen nach Deutschland gefahren. Das Gericht wollte wissen, wie der Ablauf der Schleusung erfolgt sei und der Zeuge sagte aus, dass man in einem Büro in Syrien den zu zahlenden Geldbetrag hinterlegt habe. Es habe sich um 3.500 US-Dollar pro Person gehandelt. Die Zahlungen seien nach dem „Hawala-System“ erfolgt, einem islamischen System, bei dem ein internationaler Zahlungstransfer ohne die Einschaltung einer Bank erfolge.
Immer wieder erklärte der Zeuge, dass diese Reise doch schon über zwei Jahre her sei und er sich gar nicht mehr an etwas erinnern könne. Auch die Frage nach dem Fahrzeugtyp, in dem die Schleusung erfolgt sei, konnte der Zeuge nicht beantworten. Man sei auf dem Boden in einem Transporter gesessen. Was das für ein Auto gewesen sei, wisse er nicht. Auch die Frage, wieviele Personen in dem Transporter gesessen seien, wusste der Zeuge nicht zu beantworten. Es habe keine Sitze gegeben, man sei auf dem Boden gesessen, außerdem habe er häufig geschlafen, es sei alles ganz normal gewesen, dann äußerte er noch, dass es vielleicht 10 Personen gewesen seien, die in dem Transporter transportiert worden seien.
Auch der zweite Zeuge, ebenfalls ein junger Mann, der illegal nach Deutschland geschleust worden ist, wies auf große Erinnerungslücken hin. In Griechenland habe man ihm gesagt, dass er abgeschoben werde und er das Land binnen acht Tagen zu verlassen habe. Geblieben sei er dann aber vier Monate. Er habe in Griechenland auch bei einem Hawala-Büro Geld bezahlt, wie viel, wisse er nicht. Auf die Frage, mit wem er von seinem Mobiltelefon telefoniert habe, konnte er sich nicht erinnern. Das Gericht zeigte dem Zeugen Videoaufnahmen von der Ankunft in Deutschland. Der Zeuge erkannte sich zwar wieder, konnte sich aber ansonsten kaum an etwas erinnern.
Die Befragung durch das Gericht gestaltete sich als zäh, weil die Zeugen kein Deutsch können, die gesamte Vernehmung übersetzt werden musste und die Zeugen sehr häufig erklärten, dass sie sich an kaum etwas erinnern könnten.
3.900 Euro habe er gezahlt, ließ ein Zeuge ein, es sei nach dem „Hawala-System“ in einem Büro gezahlt worden. Die Fahrt von Idlib in Syrien nach Deutschland habe mehrere Tage gedauert, bestimmt 15 Personen seien auf dem Boden in einem Transporter gesessen, die Luft sei sehr schlecht gewesen, nur mit Mühe habe man ausreichend atmen können. Die Personen im Transporter seien ihm unbekannt gewesen, der Zeuge habe nur zwei Personen gekannt, weil sie auch aus Ostsyreien stammten.
Insgesamt fünf Zeugen konnte das Gericht an diesem Tage vernehmen. Die Ergebnisse der Befragung waren dürftig, nicht zuletzt, weil fast alle Zeugen vorgaben, sich kaum an etwas erinnern zu können, was den Vorsitzenden Richter Volker Ziegler zu der Bemerkung veranlasste, dass er sich über so große Erinnerungslücken gerade bei so jungen Menschen wundere.
Bei der Polizeivernehmung im April 2023 seien Namen von Kontaktpersonen genannt worden, erwähnte das Gericht, doch die Zeugen konnten sich nicht erinnern. Auf den Hinweis auf den „Sarawi-Clan“ antwortet einer der Zeugen: „Die hießen doch alle Sarawi!“ Als das Gericht einem Zeugen Bilder aus seinem Mobiltelefon zeigte und ihn fragte, wer die fotografierte Person sei, antwortet einer der Zeugen nur: „Diese Person kenne ich nicht.“ Das war der Moment, an dem Richter Ziegler verzweifelt seinen Kopf auf den Tisch sinken ließ. An Namen könne er sich ohnehin nicht erinnern, ließ der Zeuge ein, außerdem seien das alles sowieso Tarnnamen.
Nach der Mittagspause stand die Vernehmung einer Zeugin auf der Tagesordnung. Sie stamme aus Deir-es-Zor im Nordosten Syriens.
Ihr Auftreten verursachte zunächst Verwunderung, denn sie war in schwarze Tücher gehüllt, das Gesicht durch einen Niqab verhüllt, nur die Augen schauten heraus. An den Händen trug sie lange schwarze Handschuhe, ihr Kleid war bodenlang. Der Vorsitzende Richter war spürbar in Verlegenheit, denn nach dem Gerichtsverfassungsgesetz dürfen „an der Verhandlung beteiligte Personen“ in Deutschland ihr Gesicht „weder ganz noch teilweise verhüllen“. Aber „der Vorsitzende kann Ausnahmen gestatten, wenn und soweit die Kenntlichmachung des Gesichts weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung notwendig ist“.
Das war es hier aber. Und so bat Richter Ziegler eine Polizeibeamtin, mit der Zeugin in einen Nebenraum zu gehen und dort ihre Identität zu prüfen. Nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit diesem Verfahren einverstanden waren, wurde die Identität überprüft, die Zeugin kam zurück und erklärte, dass sie zur Sache nichts sagen wolle. Sie sei mit einem der Angeklagten verheiratet. Das Gericht wertete dies als Aussageverweigerung und entließ die Zeugin.
Deir-ez-Zor und Raqqa sind zwei Städte in Nordostsyrien,die spätestens seit 2011 dafür bekannt geworden sind, dass hier Zentren der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angesiedelt sein dürften.
Es ist schwer, mit rechtsstaatlichen Methoden diesen Organisationen beizukommen. Das Gericht zeigte sich aber entschlossen, dies zu tun.
Die fünfte Strafkammer am Landgericht Traunstein hat noch zwanzig weitere Verhandlungstage angesetzt. Kurz vor Weihnachten soll dann das Urteil gefällt werden können. Der Weg dahin, das hat auch dieser fünfte Verhandlungstag wohl erwiesen, dürfte zäh werden.
Neben den Schleusungsstraftaten werden den Angeklagten auch noch „Verbrechensaufträge“ wie Auftragsmorde oder beauftragte Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Erpressungen und weitere Straftaten vorgeworfen. Immerhin sind bei den Schleusungen auch Menschen an Erschöpfung verstorben. Man sieht, dass bei diesen Organisationen der Mensch recht wenig gelten mag, dafür erbeutetes Geld umso mehr.
Wir berichten weiter.
RP
Schaufenster

Hoffentlich werden die Gerichtskosten auch über das
„Hawala System“ abgerechnet und nicht dem Deutschen Steuerzahler aufgebürdet.
Die verarschen uns völlig.
Abschieben, fertig.
Wer straffällig wird, unsere Kultur und Regeln nicht akzeptiert und zudem kein Deutsch kann, hat unser Land zu verlassen.
@Wogibtsdennsowas, Sie sprechen mir aus der Seele!
Es ist geradezu unglaublich, was sich manche hier erlauben dürfen.
Und wenn ich an die Kosten denke (da geht es ja nicht nur um die Gerichtskosten), bin ich fassungslos.
Wie kann das sein, Staatsbürger sein und nicht deutsch sprechen können? Gab es da nicht mal Einbürgerungstests? Da stimmt doch an der Gesetzgebung etwas nicht…
In diesem Land stimmt Vieles nicht. Wenn im Frühjahr 2029 Dunkelblau als Sieger durchs Ziel geht ist das Geschrei groß. Insgeheim wünschen es sich aber auch einige, wenn man mit den Leuten spricht. Eine Bittere Wahrheit
Und die größte Sorge ist weiterhin „Blau“.
Ja wenn wir sonst keine Sorgen haben?!?
Bleiben sie mal ganz locker. Das wird nicht passieren.
Spricht kein Wort Deutsch ist aber deutscher Staatsbürger!
Wahrscheinlich durch das „Hawala-System“
Das selbe Amt schiebt die ab die deutsch können und arbeiten wollen!
zu Bürger82 wäre ja kein wunder bei der Inländerfeindlichkeit unserer Krankenkassen und Behörden
Erinnerungslücken und mangelnde Sprachkenntnisse … mach das mal in einem Gericht in Syrien, Afghanistan, Nord-Korea oder dem Iran geltend … rechtsstattliches Verfahren – sehr löblich – aber führt in diesem Fall ins Nirgendwo.