Prozess gegen Sebastian T. jetzt im Gerichtsgebäude in Laufen eröffnet
Im März 2024 wurde er wegen Mordes nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Doch dann ist viel passiert: Die Verteidigerin des Angeklagten Sebastian T. legte Revision ein und konnte sich durchsetzen. Das Urteil gegen Sebastian T. im so genannten „Eiskeller-Prozess“ wurde aufgehoben und eine Verhandlung an das Landgericht Traunstein zurücküberwiesen. Im Juni 2025 zogen sich die beiden Verteidiger des ersten Prozesses, der am 12. Oktober 2023 eröffnet worden war, Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank, aus dem Verfahren zurück. Regina Rick, die im November 2023 als Wahlverteidigerin hinzugezogen wurde, und Dr. Yves Georg verteidigen nun den Angeklagten. Und am Montag wurde der Prozess nun zum zweiten Male eröffnet. Das Gericht hatte den Medienvertretern kurz zuvor die Anklageschrift zugeleitet. Sie ist mit der Anklageschrift vom Oktober 2023 identisch.
Der Prozess findet abermals vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Traunstein statt, diesmal aber im Gerichtsgebäude in Laufen.
Dort sind 26 Verhandlungstage anberaumt. Kurz vor Weihnachten soll dann das Urteil fallen. Verteidigerin Regina Rick nutzte wohl die Gelegenheit, am ersten Prozesstag die Richterin des ersten Verfahrens zu kritisieren, es habe der Richterin an der notwendigen Unparteilichkeit gemangelt, hielt Rick ihr vor.
Die Verteidigung will die Möglichkeit eines Unfalls in Erwägung gezogen wissen und hat hierfür dem Gericht drei Gutachten vorgelegt, die diese Unfallthese stützen sollen. Die „stark alkoholisierte“ Hanna W. sei gestürzt und durch einen Unfall zu Tode gekommen.
Wer den Prozess im Herbst und Winter 2023 / 2024 verfolgt hat, kann sich vielleicht an die Aussagen der Bekannten von Sebastian T. erinnern, dass der Angeklagte vom Tode von Hanna W. gewusst haben soll, bevor diesbezüglich etwas in den Medien veröffentlicht wurde. Diese Informationen wurden auch jetzt am zweiten Prozesstag erneut vorgetragen.
Der Indizienprozess wird wohl auch diesmal sehr spannend werden. Wird er eine andere Richtung einschlagen als das erste Verfahren?
Wir berichten weiter.
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Schaufenster

Wie auch immer am Ende der Urteilsspruch aussehen wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass am Ende des Tages das Geschehen so bewertet wird, wie es auch wirklich passiert ist.
Wünschenswert wäre halt auch, wenn der Beschuldigte sich auch einmal selber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußert, und dies nicht nur über seine Verteidiger.
Das ist keine Reality TV Show in der von bezahlten Laienschauspielern schmutzige Wäsche gewaschen wird, sondern ein rechtsstaatlicher Prozess, in dem es immerhin um eine langjährige Haftstrafe geht.
Wie töricht müsste der Beschuldigte sein, wenn er das Reden nicht seinen Verteidigern überlassen würde?
Alles was für den Prozess relevant ist, werden die Verteidiger vorbringen, dafür sind sie da.
Reden ist Silber, schweigen ist Gold.
Was soll er denn sagen , er hat doch gesagt er war joggen .
Nachdem der erste Prozess eher einer regionalen Schmierenkomödie glich, mit der Vorsitzenden Richterin in der unrühmlichen Hauptrolle, kann man allen Prozessbeteiligten nur wünschen, dass die Neuauflage juristisch deutlich seriöser über die Bühne gebracht wird.